Investor Relations Management

Buch Investor Relations Management

Praxisleitfaden für erfolgreiche Finanzkommunikation

Gabler,


Rezension

Am In­vestor-Re­la­tions-Man­age­ment führt heute für börsen­notierte Unternehmen kein Weg mehr vorbei. Allein um die vielen Trans­paren­zvorschriften erfüllen zu können, müssen die Unternehmen pro­fes­sionell und juristisch wasserdicht kom­mu­nizieren. Thomas Schnor­ren­berg beschreibt Aufgaben, relevante Geset­zes­texte und Mit­teilungspflichten des IR-Managers sehr praxisnah. Neben ärgerlich vielen Rechtschreib- und Gram­matik­fehlern finden sich im Buch auch noch einige Un­gereimtheiten: Während der Autor einerseits die sinkende Zahl der Teilnehmer an Jahre­shauptver­samm­lun­gen beklagt, warnt er an­der­er­seits vor allzu großzügigen Geschenken an dieselben – die Freige­bigkeit könnte sich ja herum­sprechen und beim nächsten Mal mehr Aktionäre anlocken. Vor allem die vielen Checklisten und Mustertexte machen den Leitfaden aber zu einer nützlichen Hilfe im Ar­beit­sall­tag, findet BooksInShort und empfiehlt ihn Mi­tar­beit­ern, Neu- und Quere­in­steigern von IR-Abteilun­gen und -Agenturen.

Take-aways

  • Haup­tauf­gabe der In­vestor-Re­la­tions ist es, die Aktionäre zu informieren und Transparenz herzustellen.
  • Sie müssen In­sider­han­del verhindern und faire Mark­tbe­din­gun­gen für alle schaffen.
  • Unerwartete In­for­ma­tio­nen, die den Kursverlauf der Aktie bee­in­flussen könnten, sind ad-hoc-mel­dungspflichtig.
  • Senden Sie diese unverzüglich über einen Di­en­stleis­ter an die dafür vorge­se­henen Empfänger.
  • Meldepflichtig ist es auch, wenn Führungskräfte mit den Aktien des eigenen Un­ternehmens handeln.
  • IR-Manager sind außerdem für die Beziehung zu Analysten, Fonds­man­agern und Fi­nanzjour­nal­is­ten zuständig.
  • Zwei- bis dreimal im Jahr sollten Sie eine Werbe-Road­show zu in­sti­tu­tionellen Anlegern unternehmen.
  • Sprechen Sie diese je nach An­lageschw­er­punkt (Nach­haltigkeit, Produkte, Innovation etc.) gezielt an.
  • Die Jahre­shauptver­samm­lung ist ein wichtiges Organ mit weitre­ichen­den Kompetenzen.
  • Achten Sie bei der Or­gan­i­sa­tion auf scheinbar nebensächliche Details wie gutes Catering und kleine Willkom­mensgeschenke.
 

Zusammenfassung

Der rechtliche Rahmen

Der Begriff „In­vestor-Re­la­tions“ bezeichnet die Kom­mu­nika­tion einer Ak­tienge­sellschaft mit ihren Aktionären, den Analysten und den Fi­nanzme­dien. Im Vordergrund steht dabei absolute Transparenz. Börsen­notierte Unternehmen haben zwar einen relativ leichten Zugang zu frischem Kapital, bezahlen diesen aber mit dem Mitbes­tim­mungsrecht der Aktionäre. Um dieses ausüben zu können, benötigen sie relevante In­for­ma­tio­nen. Die An­forderun­gen an einen IR-Manager sind vielfältig: Auf jeden Fall müssen Sie Ihre Kenntnisse im Kap­i­tal­mark­trecht kon­tinuier­lich auffrischen und her­vor­ra­gend kom­mu­nizieren können. Das Ak­tienge­setz ist Ihre Bibel. Denn eine AG ist eine juristische Person mit Rechten und Pflichten, die für ihr Fehlver­hal­ten haftbar gemacht werden kann. Von großer Bedeutung ist das Wert­pa­pier­han­dels­ge­setz. Es regelt u. a. die Pflicht zur Ad-hoc-Pub­lizität. Deren Ziel ist es, alle Mark­t­teil­nehmer so schnell wie möglich auf den gleichen In­for­ma­tion­s­stand zu bringen, um unangemessene Marktpreise zu vermeiden. Daneben sollten Sie sich mit dem Börsengesetz und der Börsenordnung vertraut machen, in denen Han­del­sarten, Kursveröffentlichung und Entgelte geregelt sind. Der Cor­po­rate-Gov­er­nance-Kodex schließlich ist ein frei­williges Regelwerk, das z. B. die Offenlegung von In­ter­essen­skon­flik­ten der Vorstände empfiehlt.

Ad-hoc-Mit­teilun­gen

Für den Kursverlauf der Aktie entschei­dende In­for­ma­tio­nen dürfen Sie nicht einfach als Pressemit­teilung versenden oder im Internet veröffentlichen. Sie müssen diese als Ad-hoc-Mit­teilung über spezial­isierte Di­en­stleis­ter verschicken, die garantieren, dass die vorgeschriebe­nen Empfänger sie erhalten. Kom­mu­nizieren Sie so schnell wie möglich. Sie haben zwar Zeit, For­mulierun­gen zu prüfen und notfalls auf rechtliche Im­p­lika­tio­nen abklopfen zu lassen. Weitere Verzögerungen sind aber nicht zulässig. Laut Gesetzgeber sind In­sid­er­in­for­ma­tio­nen, die den Börsenpreis einer Aktie erheblich bee­in­flussen können, ad-hoc-pflichtig. Ein Beispiel ist eine unerwartet hohe Um­satzsteigerung für das folgende Jahr. Entschei­dend ist das Wörtchen „unerwartet“: Dies trifft nur zu, wenn der Markt die Steigerung noch nicht eingepreist hat. Auch Kapitalmaßnahmen, Übernahmen, Organveränderungen oder Um­struk­turierun­gen können mit­teilungspflichtig sein.

„Niemand geringerer als die Eigentümer des Un­ternehmens sind die Hauptziel­gruppe von In­vestor-Re­la­tions.“

Knüpfen Sie ein enges Kom­mu­nika­tion­snetz zu den ve­r­ant­wortlichen Mi­tar­beit­ern in Ihrem Unternehmen und machen Sie diese mit dem Thema vertraut. Sie können sich von der Mit­teilungspflicht befreien, wenn das Interesse des Un­ternehmens an der Geheimhal­tung höher einzuschätzen ist als das des Kap­i­tal­mark­tes an einer raschen Veröffentlichung. Ein Beispiel hierfür sind laufende Übernah­mev­er­hand­lun­gen. Formal sind Ad-hoc-Mit­teilun­gen kurz, sachlich und präzise. Vermeiden Sie ambivalente For­mulierun­gen, damit keine unnötigen Gerüchte aufkommen. Bei Verstößen gegen die Mit­teilungspflicht drohen bis zu einer Million Euro Bußgeld sowie mögliche Schadenser­satzansprüche geschädigter Anleger.

„Als In­vestor-Re­la­tions-Man­ager müssen Sie grundsätzlich der am besten informierte Mitarbeiter nach dem Vorstand sein.“

Mit­teilungspflichtig sind außerdem so genannte Directors’ Dealings. Sie liegen vor, wenn Führungsper­so­nen, deren Angehörige oder eine von ihnen kon­trol­lierte juristische Person mit den Wert­pa­pieren des eigenen Un­ternehmens handeln. Die Maßnahme der Mit­teilungspflicht soll verhindern, dass Führungskräfte durch ihren Wis­sensvor­sprung gegenüber anderen Anlegern im Vorteil sind. Auch wenn ein Aktionär durch den Kauf oder Verkauf von Un­ternehmen­san­teilen Stimm­rechtss­chwellen unter- oder überschre­itet, müssen Sie das an das Unternehmen, an die BaFin (Bun­de­sanstalt für Fi­nanz­di­en­stleis­tungsauf­sicht) und einer Reihe von Medien melden. Das Wert­pa­pier­han­dels­ge­setz schreibt außerdem die Führung und regelmäßige Ak­tu­al­isierung eines In­sid­erverze­ich­nisses vor. Darin müssen alle Personen genannt sein, die kraft ihrer Aufgabe Zugang zu In­sid­er­in­for­ma­tio­nen haben könnten.

In­vestor-Re­la­tions in ver­schiede­nen Un­ternehmen­sphasen

Je nachdem, in welcher Situation sich Ihr Unternehmen befindet, hat das IR-Man­age­ment un­ter­schiedliche Aufgaben zu erfüllen:

  • Börsengang: Eine IPO (Initial Public Offering) ist nicht billig – bis zu 10 % des Emis­sionsvol­u­mens gehen an begleitende Banken, Rechtsanwälte, PR-Büros etc. Überprüfen Sie zunächst mithilfe einer IPO-Be­ratungsagen­tur Ihre Börsenreife. Wie sind die Geschäftsper­spek­tiven? Kann Ihre Fi­nan­z­abteilung nach in­ter­na­tionalen Standards bilanzieren? Gibt es konkrete Pläne zur Verwendung der Mittel? Versetzen Sie sich in die Rolle eines Fonds­man­agers: Weshalb sollte er sich gerade für Ihr Unternehmen in­ter­essieren? Erstellen Sie eine Präsentation, die diese Frage beantwortet, und schicken Sie den Vorstand damit auf eine Werbetour („Roadshow“) zu in­sti­tu­tionellen Investoren.
  • Kap­i­tal­her­ab­set­zung und -erhöhung: Die Her­ab­set­zung dient meist dem Ausgleich von Verlusten und der Sanierung eines Un­ternehmens, die Erhöhung der Zuführung frischen Kapitals. Beidem muss eine Dreiviertelmehrheit der Hauptver­samm­lung zustimmen. Die Kapitalerhöhung müssen Sie wie auch den Börsengang im Han­del­sreg­is­ter eintragen lassen.
  • Übernahmen: Jede Übernahme verun­sichert die Mitarbeiter der Zielge­sellschaft. In der Ange­bot­sphase ist deshalb die interne Kom­mu­nika­tion sehr wichtig. Nur die Presse- und IR-Abteilun­gen der beteiligten Unternehmen sollten in dieser Zeit Pressean­fra­gen beantworten. Erleichtern Sie nach erfolgter Übernahme die Integration beider Unternehmen durch gezielte Pro­jek­tar­beit. Gehen Sie auf die Sorgen der Mitarbeiter ein. Auch Kunden und Lieferanten benötigen Ihre besondere Aufmerk­samkeit.
  • Krisen: Kom­mu­nizieren Sie, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist; nur so können Sie einem Ver­trauensver­lust vorbeugen. Liefern Sie Fakten, und melden Sie auch kleinste Erfolge. Beschränken Sie den Kreis der Auskun­fts­berechtigten, und einigen Sie sich auf eine ein­heitliche Linie.

Pflicht und Kür der In­vestor-Re­la­tions

Die meisten Fonds­man­ager und Analysten haben bestimmte Fachgebiete, an denen sie besonders in­ter­essiert sind: z. B. ökologische Nach­haltigkeit, bestimmte Produkte, In­no­va­tion­skraft. Erstellen Sie eine Datenbank aller Ansprech­part­ner und notieren Sie jeweils deren thematische Vorlieben, um sie gezielt ansprechen zu können. Pflegen Sie den persönlichen Kontakt – Tele­fon­beziehun­gen führen selten zum Erfolg. Laden Sie Analysten und in­sti­tu­tionelle Anleger ins Unternehmen und zu Gesprächen mit dem Vorstand ein. Wenn die An­a­lysten­er­wartun­gen und die tatsächliche Entwicklung des Un­ternehmens au­seinan­derzuk­laf­fen drohen, müssen Sie im Austausch mit den Mark­t­teil­nehmern versuchen, ein Gle­ichgewicht herzustellen. Präsentieren Sie im Internet eine starke Eq­uity-Story: Stellen Sie das Unternehmen ausführlich vor, einschließlich Stärken, Mark­t­po­si­tion und Stel­lung­nah­men zur Corporate Social Re­spon­si­bil­ity. Je mehr In­for­ma­tio­nen Sie übersichtlich struk­turi­ert zur Verfügung stellen, desto weniger Anfragen müssen Sie beantworten.

„Servieren Sie Ihren Aktionären gle­ichzeitig schlechte Zahlen und ein exquisites Essen, wird Ihnen der eine oder andere vorwerfen, schlecht mit Ihrem Budget hauszuhal­ten.“

Der jährliche Geschäftsbericht beinhaltet neben dem Pflichtteil (Bilanz, Gewinn- und Ver­lus­trech­nung, Lagebericht und Bericht des Auf­sicht­srats) immer häufiger auch einen Kürteil als Mar­ketin­gin­stru­ment. Mögliche Inhalte der Kür sind ein Mehrjahresüberblick über wesentliche Fi­nanzkenn­zahlen oder In­for­ma­tio­nen über das gesellschaftliche und ökologische Engagement des Un­ternehmens. Sie sollten deshalb bereits am Anfang der zweiten Geschäftsjahreshälfte ein Projektteam mit Mi­tar­beit­ern aus den IR-, PR- und Mar­ketingabteilun­gen bilden, die Kern­botschaften formulieren und an einem Leitmotiv für den Bericht feilen. Ein Tipp zur Gestaltung: Die meisten Geschäftsberichte unterteilen sich in einen Pflichtteil und einen frei­willi­gen Teil (Kür). Auch optisch sollten sich diese beiden Teile voneinander un­ter­schei­den – z. B. durch einen anderen Seit­e­nauf­bau.

Die Roadshow

Die Roadshow ist eine in­ter­na­tionale Werbereise zu den wichtigsten Finanzplätzen, um neue Käufer für die Aktie anzuziehen und bestehende zu halten. Zwei- bis dreimal im Jahr sollte sie stattfinden, und mindestens einmal im Jahr sollte der Vorstand selbst die Präsentation übernehmen. IR-Agen­turen oder Banken unterstützen Sie bei der Planung, wobei Banken diesen Service meist kostenlos anbieten, weil sie selbst von einer Steigerung des Aktienwerts im Anschluss an die Roadshow profitieren. Bei Ereignissen wie der Veröffentlichung des Jahresab­schlusses oder der Bekan­nt­machung neuer Produkte sollten Sie zur An­a­lystenkon­ferenz einladen und ggf. auch die Presse mit einbeziehen. Achten Sie bei der Ter­min­pla­nung darauf, dass Sie nicht mit einem Börsen­schw­ergewicht konkur­ri­eren, legen Sie die Ve­r­anstal­tung auf den späten Vormittag oder frühen Nachmittag und meiden Sie Montage und Freitage im Fall einer kom­binierten Presse- und An­a­lystenkon­ferenz.

Die Hauptver­samm­lung

Alle Aktionäre eines Un­ternehmens dürfen an der Hauptver­samm­lung teilnehmen. Dabei besteht allerdings die Gefahr der geringen Präsenz. Wenn die Gesamtzahl der Teilnehmer sehr niedrig ist, können Aktionärs­min­der­heiten nämlich schnell zufällige Mehrheiten erhalten. Die Kompetenzen der Jahre­shauptver­samm­lung sind weitre­ichend: Sie beruft die Mitglieder des Auf­sicht­srats, entlastet den Vorstand, entscheidet über den Einsatz des Bi­lanzgewinns und kann sogar die Gesellschaft auflösen. Außeror­dentliche Hauptver­samm­lun­gen werden z. B. aufgrund von Fusionen, Strukturmaßnahmen oder eines Verlusts der Hälfte des Grund­kap­i­tals einberufen. Aktionäre dürfen zur fest­gelegten Tage­sor­d­nung in Opposition gehen, indem sie Gegenanträge stellen. Sie als IR-Manager müssen diese veröffentlichen, am besten auf der In­ter­net­seite. Unter bestimmten Umständen entfällt diese Pflicht, z. B. wenn ein Antrag Belei­di­gun­gen enthält oder ein Aktionär denselben Antrag bereits mehrmals erfolglos gestellt hat. Or­gan­isieren Sie auf jeden Fall ein „Backoffice“, das dem Vorstand während der Gen­er­alde­batte kompetente Antworten auf die Fragen der Aktionäre liefern kann. Wenn Sie im An­melde­v­erze­ich­nis einen so genannten „Beruf­sop­po­nen­ten“ finden, müssen Sie mit dem Schlimmsten rechnen: Deren Ziel ist es oft, durch Störmanöver Fehler im Ablauf zu provozieren und eine An­fech­tungsklage einzure­ichen.

„Fettnäpfchen und Fehlerquellen gibt es viele. Und Aktionäre, die nur auf gesellschaft­srechtliche Ent­gleisun­gen warten, auch. Sparen Sie also nicht am falschen Ende und schalten Sie – wo notwendig – immer einen Juristen ein.“

Auch die Bedeutung der Räum­lichkeiten und des Caterings ist nicht zu unterschätzen. Natürlich müssen diese in einem angemesse­nen Verhältnis zum Jahre­sergeb­nis stehen. Mieses Essen und kalter Kaffee ärgern die Teilnehmer jedoch und lenken von wichtigeren Fragen ab. Zeigen Sie Ihren Aktionären durch kleine Präsente wie Stifte, USB-Sticks oder Pro­duk­t­proben Ihre Aufmerk­samkeit und bieten Sie ÖPNV-Tickets oder Shut­tle-Trans­port zum Haupt­bahn­hof an. Mit kleinen Services können Sie eine große Wirkung erzielen. Das gilt auch für die Zeit nach der Hauptver­samm­lung: Informieren Sie Kleinan­leger ausführlich auf der In­ter­net­seite, richten Sie eine Aktionärshotline ein und bieten Sie ihnen Zugang zu Analystenpräsentationen und Pressemit­teilun­gen.

Kleine und große Helfer

Ganz ohne externe Hilfe bewegt sich heute kein Unternehmen mehr auf dem Börsenparkett. Das beginnt mit dem Emis­sions­ber­ater, der vor dem Börsengang ein schlüssiges Konzept erarbeitet. Kleine und mittelgroße Unternehmen nutzen mangels eigener Kapazitäten Kom­plettpakete von IR-Agen­turen, um Ad-hoc- und Pressemit­teilun­gen zu formulieren, die IR-Website oder den Geschäftsbericht zu erstellen. Angesichts der zunehmenden Regulierung der Finanzmärkte müssen Sie immer wieder Wirtschaft­sjuris­ten zu Rate ziehen, denn selbst kleine Verstöße gegen das Gesellschaft­srecht können sehr kostspielig sein. Für den Versand von Pflicht­mit­teilun­gen über das System der Deutschen Börse stehen mehrere Di­en­stleis­ter zur Verfügung. Auch wenn diese im Kern Ähnliches anbieten, lohnt sich ein Vergleich hin­sichtlich Reichweite, Preise und Zusatzser­vices allemal.

Über den Autor

Thomas Schnor­ren­berg ist Prokurist und Leiter der Abteilung In­vestor-Re­la­tions bei der Hamburger REpower Systems AG. Zuvor war er als IR-Berater und Wirtschaft­sjour­nal­ist tätig.