Bewertung von immateriellem Vermögen

Buch Bewertung von immateriellem Vermögen

Anlässe, Methoden und Gestaltungsmöglichkeiten

Wiley-VCH,


Rezension

Wir befinden uns mitten im Wandel von der Industrie- zur Wis­sens­ge­sellschaft, doch die Maßstäbe, die auf die Formen des Wirtschaftens angewendet werden, bleiben dieselben: Marktpreise. Auch das schwer zu fassende in­tellek­tuelle Kapital – das heute weltweit den stärksten Einfluss auf die Gewin­n­mar­gen hat – lässt sich inzwischen in konkreten Geldein­heiten messen. Der Weg dorthin erfordert allerdings viel mehr Aufwand als die Erfassung von Sachkap­i­tal­w­erten. Und genau hier ist dieses Buch hilfreich. Es verbindet nicht nur Praxis und Theorie auf leicht kon­sum­ier­bare Weise, Entscheider finden hier auch alle In­for­ma­tio­nen dazu, wie sie im­ma­terielles Vermögen finanziell bewerten und die Ergebnisse in ihr geschäftliches Handeln integrieren können. Die wis­senschaftliche Herange­hensweise und der manchmal etwas sperrige Stil schrecken nicht vom Weiterlesen ab. Berech­nun­gen und Diagramme fordern den Leser geradezu auf, das erworbene Wissen sofort umzusetzen. BooksInShort ist der Meinung, dass dieses Buch für alle Unternehmer, Manager und Controller, die exakte Aussagen über den Wert von Vermögen benötigen, Pflicht ist.

Take-aways

  • Im­ma­terielles Vermögen ist heute der größte Ren­dite­treiber.
  • Es setzt sich aus den drei Formen Human-, Struktur- und Beziehungskap­i­tal zusammen.
  • Zum im­ma­teriellen Vermögen gehören z. B. Patente, innovative Mitarbeiter, Software oder Marken­rechte.
  • Die Fixkosten zur Entwicklung im­ma­teriellen Vermögens sind hoch, dafür steigen mit wachsender Nutzung die Grenzerträge.
  • Der Ertrag aus im­ma­teriellen Vermögenswerten kann mithilfe von Schutzrechten und Verträgen gesichert werden.
  • Anlässe für die Bewertung im­ma­teriellen Vermögens können Bi­lan­zan­forderun­gen oder Vermögen­stransak­tio­nen sein.
  • Im­ma­terielle Vermögenswerte können ob­jek­tiviert (mit dem Ziel der Transparenz) oder subjektiv (mit dem Ziel der Ermittlung von Preis­gren­zen) beurteilt werden.
  • Be­w­er­tungs­ba­sis können Kosten, künftige Zahlungsströme oder Marktpreise sein.
  • Die Lizen­zierung von im­ma­teriellen Vermögenswerten wird immer vertraglich geregelt.
  • Der Preis für Marken spielt bei Un­ternehmens­be­w­er­tun­gen eine entschei­dende Rolle.
 

Zusammenfassung

Wet­tbe­werb­s­fak­tor im­ma­terielles Vermögen

Weltweit durchlaufen Unternehmen derzeit einen von der Öffentlichkeit zwar noch wenig beachteten, aber gravieren­den Wandel. Die Wet­tbe­werb­sstärke einer Firma ist immer weniger vom konkreten Sachkapital, etwa von Maschinen oder Produkten, abhängig. Vielmehr ermittelt sich der Un­ternehmenswert zunehmend aus der Fülle von im­ma­teriellen Vermögensgegenständen wie Patenten, innovativen Mi­tar­beit­ern, Software oder Marken­rechten. Laut einer Studie des US-Ökonomen L. I. Nakamura haben die amerikanis­chen Unternehmen bereits im Jahr 2000 rund 10 % des Brut­toin­land­spro­duk­tes in im­ma­terielles Vermögen investiert. In Deutschland zeigt sich der Wandel von der rein tech­nolo­gieori­en­tierten Wirtschaft zu einer Wis­sens­ge­sellschaft an der steigenden Bedeutung im­ma­terieller Vermögen. So ver­dop­pel­ten sich z. B. die Einnahmen aus Patenten und Lizenzen von 1989 bis 2007 auf über fünf Milliarden Euro.

„Im Zuge des Wandels von der sachkap­i­tal- hin zu einer hu­mankap­i­tal­in­ten­siven Wissens- und Tech­nolo­giege­sellschaft kristallisiert sich vor allem das im­ma­terielle Vermögen als wichtiger Werttreiber der Unternehmen und als Wach­s­tums­fak­tor der Volk­swirtschaft heraus.“

Die Veränderung in der Wet­tbe­werb­ssi­t­u­a­tion der Unternehmen findet ihren Nieder­schlag inzwischen auch in den in­ter­na­tionalen An­forderun­gen an die Bi­lanz­er­stel­lung. So müssen bei einem Firmenkauf bestimmte im­ma­terielle Werte in der Bilanz gesondert ausgewiesen werden, sobald in­ter­na­tionale Rech­nungsle­gungsvorschriften greifen. Die separate Bi­lanzierung ist jedoch mit dem Problem verbunden, dass viele im­ma­terielle Vermögenswerte erst im Zusam­men­hang mit anderen Kap­i­tal­for­men ihren spez­i­fis­chen Wert erhalten. Diese Un­sicher­heit in der monetären Quan­tifizierung des im­ma­teriellen Vermögens ist die größte Her­aus­forderung, will man diesen Wet­tbe­werb­s­fak­tor korrekt erfassen.

Klas­si­fizierung der im­ma­teriellen Vermögenswerte

Grundsätzlich lassen sich im­ma­terielle Vermögenswerte in die drei Gruppen Human-, Struktur- und Beziehungskap­i­tal unterteilen. Ersteres schließt etwa Fachwissen, Erfahrung oder kreative Ideen ein. Zum Struk­turkap­i­tal zählen Soft­wa­reen­twick­lun­gen, die Fir­menkul­tur oder die Art der Ar­beit­sprozesse. Und das Beziehungsvermögen umfasst sämtliche Ver­net­zun­gen, etwa mit dem Kundenstamm oder den Lieferanten. Diese grobe Klas­si­fizierung lässt sich bis ins Detail spez­i­fizieren. Das im­ma­terielle Vermögen beinhaltet auch Aspekte wie die Kun­den­zufrieden­heit, die Kreditwürdigkeit, Stan­dortvorteile, Urhe­ber­rechte und die Qualitätssicherung. Allen im­ma­teriellen Werten gemeinsam ist, dass ihnen physische und monetäre Substanz fehlen. Grundsätzlich kann im­ma­terielles Vermögen daher anhand von Schutzrechten, durch Verträge und durch ihren ökonomischen Wert genutzt werden.

„Im­ma­terielle Vermögenswerte lassen sich von den materiellen Vermögenswerten (Maschinen, Fuhrpark, Immobilien etc.) durch ihre fehlende physische Substanz abgrenzen.“

Studien belegen, dass mit im­ma­teriellen Werten heute deutlich höhere Profite zu erzielen sind als mit herkömmlichem Sachkapital. Darüber hinaus hat diese Art des Vermögens den Vorteil, dass sein Einsatz weniger Beschränkungen unterliegt. Während eine Maschine jeweils nur an einem Ort verwendet werden kann, ist etwa eine Software gle­ichzeitig in zahlreichen Büros einsetzbar. Zwar zieht die Entwicklung im­ma­teriellen Vermögens oft hohe Fixkosten nach sich, dafür fallen in der Anwendung nur geringe Grenzkosten an, während mit steigender Nutzung die Grenzerträge wachsen. Nachteil des im­ma­teriellen Vermögens ist die Schwierigkeit, diese Werte vor dem unerlaubten Zugriff Dritter zu schützen.

Gründe für die Bewertung von im­ma­teriellem Vermögen

Die Anlässe für die monetäre Erfassung im­ma­terieller Werte sind vielfältig. Häufig erfolgt eine Bewertung, wenn im­ma­terielles Vermögen wie etwa Marken­rechte verkauft oder gekauft werden soll. Gründe für diese Transak­tio­nen können z. B. kartell­rechtliche Auflagen, strate­gis­che Veränderungen des Geschäfts oder Liquiditätssicherung sein. Da im­ma­terielles Vermögen meist nur im Zusam­men­hang mit anderen Werten seinen speziellen Nutzen entfaltet, stellt sich bei allen Transak­tio­nen die Frage, ob das veräußernde Unternehmen durch die Abgabe einzelner Vermögenswerte seine Existenz aufs Spiel setzt. Umgekehrt muss der Käufer prüfen, ob er durch den Kauf wirklich den Nutzen erzielen kann, den er sich erhofft.

„Bei im­ma­teriellen Werten ist eine gle­ichzeit­ige Mehrfach­nutzung oftmals typisch.“

Ein weiterer Grund für die Bewertung von im­ma­teriellen Vermögenswerten ist deren be­ab­sichtigte Lizen­zierung auf Zeit. Diese Abtretung von Nutzungsrechten kann innerhalb eines Konzerns oder unter Geschäftspartnern erfolgen. Des Weiteren können bi­lanzrechtliche An­forderun­gen und die damit verbundenen steuer­rechtlichen Vorgaben sowie Kreditwürdigkeitsprüfungen eine Bewertung auslösen. Es kann aber auch sein, dass das Management den Be­w­er­tung­sprozess initiiert, um mehr Klarheit für eigene strate­gis­che Entschei­dun­gen zu gewinnen. So kann es etwa für die Planung von Forschungsaus­gaben und In­vesti­tio­nen von Bedeutung sein, inwiefern das im­ma­terielle Vermögen den Un­ternehmenswert steigert.

Die Be­w­er­tungsper­spek­tive im­ma­terieller Vermögenswerte

Im­ma­terielles Vermögen hat keinen Wert an sich wie etwa Sachgüter. Vielmehr muss sein Wert erst anhand einer Berech­nungsmeth­ode gezielt ermittelt werden.

„Vor dem Hintergrund einer am Share­holder-Value aus­gerichteten Un­ternehmensstrate­gie müssen sich In­vesti­tio­nen in das im­ma­terielle Vermögen als wert­steigernde Projekte man­i­festieren.“

Dabei lassen sich zwei grundle­gende Ansätze un­ter­schei­den: die ob­jek­tivierte oder die subjektive Bewertung. Im ersten Fall wird das Vermögen etwa mithilfe ver­gle­ich­barer Werte oder simulierter Marktpreise beurteilt. Ziel ist es, die Einschätzung des im­ma­teriellen Vermögens auf diese Weise auch für Dritte, etwa Richter oder Investoren, transparent zu machen. Dagegen legt bei der subjektiven Bewertung der Veräußerer den Preis für das im­ma­terielle Vermögen anhand der eigenen Nutzen- und Risikoein­schätzung fest. Ziel ist hierbei die Ermittlung der Preisober- und -un­ter­gren­zen für Käufer und Verkäufer. Eine ob­jek­tivierte Einschätzung des im­ma­teriellen Vermögens ist vor allem für bi­lanzrechtliche An­forderun­gen notwendig. Aus diesem Grund wurden in­ter­na­tional un­ter­schiedliche Be­w­er­tungs­stan­dards entwickelt, sodass die Beurteilung des im­ma­teriellen Vermögens einheitlich ist. Der in Deutschland gefragteste Standard ist der Ansatz des Instituts der Wirtschaft­sprüfer IDW.

Ver­schiedene Be­w­er­tungsver­fahren

Auf der Grundlage der klassischen Ansätze zur Wert­er­mit­tlung von Kapital wurden zahlreiche Methoden zur Erfassung im­ma­teriellen Vermögens entwickelt. Die Verfahren richten sich entweder nach dem Kostenwert, dem Kapitalwert oder dem Marktwert. Alle drei Ansätze beginnen mit der grundsätzlichen Frage, ob nur ein einzelner Vermögenswert monetär erfasst werden soll oder ein ganzes Unternehmen. Danach wird der Umfang der betroffenen Schutzrechte ermittelt. Anschließend wird festgelegt, ob das im­ma­terielle Vermögen im Zusam­men­hang mit anderen Kap­i­ta­larten beurteilt werden soll, und man bestimmt, welche Be­w­er­tungsper­spek­tive eingenommen wird. Nicht selten werden sowohl die ob­jek­tivierte als auch die subjektive Preis­bes­tim­mung gle­ichzeitig verfolgt. Der wesentliche Unterschied zwischen den drei Ansätzen liegt in der konkreten Berechnung der fi­nanziellen Vermögenswerte.

„In Deutschland sind im Zuge der Umsetzung des Bi­lanzrechtsmod­ernisierungs­ge­set­zes (BilMoG) nunmehr unter bestimmten Vo­raus­set­zun­gen selbst erstellte im­ma­terielle Vermögenswerte in Anlehnung an die In­ter­na­tional Financial Reporting Standards (IFRS) ak­tivierungsfähig.“

Beim kosten­wer­to­ri­en­tierten Verfahren liegt das Augenmerk auf den Re­pro­duk­tion­skosten. Der Wert von im­ma­teriellem Vermögen wird dabei aus den für ihr Angebot notwendigen Aufwen­dun­gen abgeleitet. Trotz seiner leicht nachvol­lziehbaren Berechnung und trotz der Beliebtheit dieses Ansatzes für die Bestimmung von Kauf­preisober­gren­zen ist das kosten­wer­to­ri­en­tierte Verfahren kritisch zu sehen. So lassen sich einige Kostenarten wie die En­twick­lungsaus­gaben nicht so einfach bestimmen und die Annahme, im­ma­terielles Vermögen sei leicht kopierbar, entspricht nicht der Realität. Zudem berücksichtigt dieser Ansatz keine Gewin­npoten­ziale.

„Derzeit scheint das im­ma­terielle Vermögen über die Ratingquote und die Kap­italkosten eher eine indirekte Fi­nanzierungs­funk­tion zu besitzen.“

Der kap­i­tal­w­er­to­ri­en­tierte Ansatz hat die zukünftigen Erträge im Blick. Man errechnet den Wert im­ma­teriellen Vermögens anhand der auf die Gegenwart diskon­tierten künftigen Zahlungsströme (Barwerte). Die große Her­aus­forderung liegt bei diesem Verfahren in der Bestimmung der relevanten Zahlungsströme, der Kap­italkosten und der Nutzungs­dauer. Die einzelnen Methoden wie Cashflow- oder Resid­u­al­w­ert-Berech­nung sind aufwendig und müssen sehr sorgfältig durchgeführt werden.

„Die Grundlage der klassisch fi­nanziellen Be­w­er­tungsmeth­o­den bildet der Vergleich des Be­w­er­tung­sob­jek­tes mit einer Hand­lungsalter­na­tive.“

Im Gegensatz zu den beiden obigen Verfahren will der mark­twer­to­ri­en­tierte Ansatz einen Marktpreis ermitteln. Als Grundlage dienen dabei die Preise für ver­gle­ich­bare im­ma­terielle Vermögenswerte, die durch Angebot und Nachfrage auf dem freien Markt zu erzielen sind. Dabei wird angenommen, dass der Marktpreis den Nutzen dieser Kap­i­tal­w­erte genau wider­spiegelt. Obwohl der mark­twer­to­ri­en­tierte Ansatz durchaus realitätsnahe Ergebnisse liefert, hat er seine Grenzen. So basieren die aktuellen Werte immer auf vergangenen Preisvorstel­lun­gen, die für die momentane Situation und die konkreten Ver­hand­lun­gen nicht unbedingt relevant sind. Zudem setzt die Anwendung dieses Ansatzes einen bestehenden Markt voraus, was nur selten der Fall ist.

Die Bewertung von Nutzungsrechten

Eine Beson­der­heit in der monetären Erfassung im­ma­teriellen Vermögens ist die Lizen­zierung. Sie bezeichnet die zeitlich befristete Nutzungsmöglichkeit eines Gegen­standes durch Dritte. Die Überlassung wird mithilfe eines Vertrages zwischen dem Eigentümer des im­ma­teriellen Vermögens und dem Lizen­znehmer geregelt. Inhalt einer solchen Vere­in­barung sind die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie Ort, Zeitraum und Art der Nutzung. Zudem wird in dem Vertrag die Lizenzgebühr festgelegt.

„Fast 30 % der Mark­tkap­i­tal­isierung des Indexes S&P 500 sind durch Markenwerte zu erklären.“

Im Geschäftsalltag werden üblicher­weise drei Methoden für die Bestimmung des Nutzung­spreises un­ter­schieden: die mark­to­ri­en­tierte Lizenzbe­w­er­tung, der Profit-Split und die Methode des umgerech­neten IP-Werts. Im ersten Fall wird die Lizenzgebühr anhand ähnlicher auf dem Markt üblicher Raten ermittelt. Beim Profit-Split wird der wirtschaftliche Nutzen zwischen den beiden Ver­tragsparteien aufgeteilt, ausgehend vom Geschäftsmodell des Lizen­znehmers. Und bei der Methode des umgerech­neten Wertes wird die Lizenzgebühr aus dem vorher erfassten Wert des im­ma­teriellen Vermögens errechnet.

Wichtige im­ma­terielle Vermögenswerte im Überblick

In der Praxis konzen­tri­ert sich die monetäre Erfassung des im­ma­teriellen Vermögens auf einige wesentliche Vermögensarten. Dazu zählen Marken, In­ter­ne­tadressen, Patente, Kun­den­beziehun­gen, Mi­tar­beit­er­stamm sowie Soft­wa­reen­twick­lun­gen. Vor allem Marken spielen bei der Un­ternehmens­be­w­er­tung eine entschei­dende Rolle. Die monetäre Erfassung ist hier allerdings nicht einfach, da sich ihre Bedeutung auch durch die schwer zu quan­tifizierende Sympathie der Kunden bemisst. Mit den Marken eng verbunden sind die Domains oder In­ter­ne­tadressen. Um ihren Wert ermitteln zu können, muss zunächst ihr Nutzen konkret definiert werden. Dieser kann u. a. in der Erhöhung des Bekan­ntheits­grades, der Veränderung des Image oder in der Kun­dengewin­nung liegen.

„Der Kundenstamm ist als Vermögenswert nicht separat schutzfähig.“

Leichter als der Wert von Marken oder Domains ist jener von Schutzrechten wie Patenten oder Ge­brauchsmustern zu bestimmen. Ihr Preis richtet sich vor allem danach, ob die Erfindungen umgesetzt werden oder die Schutzrechte nur beantragt wurden, um andere von En­twick­lun­gen in den entsprechen­den Tech­nolo­giebere­ichen abzuhalten. Weitere Faktoren, die ihren Wert bee­in­flussen, sind die Laufzeit des Schutzes sowie der Umfang oder die Art der Umsetzung der gesicherten Ideen. Deutlich kom­plizierter ist die finanzielle Beurteilung von Kun­den­beziehun­gen oder des Mi­tar­beit­er­stamms. Eine Bewertung dieser Vermögensarten kann etwa im Zuge eines Geschäfts­bere­ichsverkaufs von Bedeutung sein. In­for­ma­tio­nen über das tatsächliche Er­tragspoten­zial sind in beiden Fällen schwer zu gewinnen. Gerade bei der Veräußerung von Geschäft­sein­heiten muss man zudem prüfen, ob Kun­den­beziehun­gen und Mi­tar­beit­er­stamm vom Rest des Un­ternehmens abgespalten werden können.

Über die Autoren

Rainer Kasperzak hat an der Technischen Universität Berlin den Lehrstuhl für Rech­nungsle­gung inne. Anke Nestler ist geschäftsführende Gesellschaf­terin der VALNES Corporate Finance GmbH, eines auf Bewertungen spezial­isierten Be­ratung­sun­ternehmens.