Zeitwertkonten

Buch Zeitwertkonten

Ein unterschätztes Arbeitszeitmodell

Murmann,


Rezension

Früher in Rente gehen, eine Auszeit nehmen, sich um die Kinder oder um pflegebedürftige Angehörige kümmern – all das lässt sich meist nur be­w­erk­stel­li­gen, wenn ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind. Wie man diese attraktiv ansparen kann, erläutern die Autoren in ihrem Buch. Zeitwertkon­ten, so prog­nos­tizieren sie, sind das „Leben­sar­beit­szeit­mod­ell“ der Zukunft. Sie beschreiben detailliert, was Zeitwertkon­ten sind, welche rechtlichen Grundlagen dafür existieren und wie sich die Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Ar­beit­nehmer darstellen. Bandwurmsätze mit viel Fachjargon und ein eher trockener Stil machen das Lesen allerdings nicht unbedingt zum reinen Vergnügen. Sehr hilfreich ist der Anhang mit zahlreichen Lit­er­atur­tipps, In­ter­netlinks und Geset­zes­tex­ten. BooksInShort empfiehlt das Buch deutschen Ar­beit­ge­bern ebenso wie Ar­beit­nehmern, vor allem den gew­erkschaftlich engagierten unter ihnen, um sich mit dieser noch neuen Materie vertraut zu machen.

Take-aways

  • Zeitwertkon­ten sind ein Instrument des strate­gis­chen Per­sonal­man­age­ments und machen den Ar­beit­splatz für junge Talente attraktiv.
  • Ein Zeitwertkonto bedeutet Brut­tosparen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen­s­teuer werden erst bei Auszahlung fällig.
  • Am Zeitwertkonto beteiligt sind Ar­beit­nehmer, Arbeitgeber, Treuhänder, Pro­duk­t­ge­ber (Bank, Ver­sicherung) sowie ein Verwalter als kom­mu­nika­tive Schnittstelle.
  • Über die Verwendung des Zeitwertkon­tos entscheidet der Ar­beit­nehmer.
  • Der Bedarf ist da, der gesetzliche Rahmen ist geschaffen, und die Unternehmen bleiben in der Aus­gestal­tung der Zeitwertkon­ten autonom.
  • Geldanlagen sind nie ganz risikofrei, aber der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass Zeitwertkon­ten zu den sichersten Anlagen zählen.
  • Je höher das Ein­trittsalter beim Zeitwertkon­ten­mod­ell, umso kürzer der mögliche Freis­tel­lungszeitraum.
  • Zeitwertkon­ten werden auf lange Sicht angelegt, deshalb steht am Anfang stets eine ausführliche Sit­u­a­tion­s­analyse.
  • Für Niedriglohn­grup­pen sind Zeitwertkon­ten meist nur in Verbindung mit Ar­beit­ge­berzuschüssen sinnvoll.
  • Ausführliche und in­di­vidu­elle Information der Mitarbeiter sorgt für breite Akzeptanz des Zeitwertkon­ten­mod­ells.
 

Zusammenfassung

Heute arbeiten, morgen kassieren

Ganz neu ist die Idee nicht: VW startete bereits 1998 mit seinem Zeit-Wert­pa­pier eine neue Ära der Al­tersab­sicherung. Was der Ar­beit­nehmer während seines Ar­beit­slebens an Überstunden und Entgeltbeträgen ansparte, konnte er später dazu nutzen, bei vollen Bezügen früher in Rente zu gehen. Die Beine dieses Modells waren allerdings noch etwas wacklig, weil rechtliche Grundlage und In­sol­ven­zschutz fehlten. Doch der Gesetzgeber zog schnell nach, es kam das erste „Flexigesetz“ (Gesetz zur sozial­rechtlichen Absicherung flexibler Ar­beit­szeitregelun­gen), das zehn Jahre später, im August 2008, novelliert und zum so genannten „Flexi II“ umgebaut wurde. Ein wichtiges Element dieses Gesetzes ist, dass der Arbeitgeber ein Zeitwertkonto nicht antasten darf, um z. B. laufende Ar­beit­szeit- oder Pro­duk­tion­ss­chwankun­gen auszu­gle­ichen.

„Zeitwertkon­ten sind ein komplexes, aber höchst wirkungsvolles und nach­haltiges Leben­sar­beit­szeit­mod­ell abseits jeder kurzlebigen Mode.“

Was Sie als Ar­beit­nehmer auf Ihrem Konto ansparen, steht in den Be­trieb­svere­in­barun­gen: Dies können z. B. Tantiemen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Resturlaub oder Überstunden oder ein fester Betrag Ihres Gehalts sein, auf den Sie monatlich verzichten. Letzteres ist derzeit die Regel. Das Guthaben wird Ihnen dann in Form von Freis­tel­lung von der Arbeit ab mindestens einem Monat wieder ausgezahlt. Für den dann weiter bezahlten Lohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen­s­teuer fällig. Aber eben erst bei Auszahlung; deshalb ist das Brut­tosparen über Zeitwertkon­ten so attraktiv.

„Zeitwertkon­ten sind Modelle für abhängig Beschäftigte, die nach deutschem Recht renten­ver­sicherungspflichtig sind.“

Die Verwendung Ihres Zeitwertkon­tos lässt neben den „Klassikern“ Al­ter­steilzeit und Vor­ruh­e­s­tand weitere Gestal­tungsmöglichkeiten zu: Sie können Ihr Konto für die Elternzeit verwenden, für Qual­i­fizierungsmaßnahmen oder für die Pflege von Angehörigen. In vielen Ländern dient das Zeitwertkonto tra­di­tioneller­weise zur Fi­nanzierung eines Sabbaticals. Diese meist einjährige Auszeit lässt sich u. a. für Weit­er­bil­dung, Umschulung, Hausbau oder Reisen nutzen. Der Ausgleich steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Der ehemalige Arbeitgeber muss Ihnen das Guthaben mitgeben (Portabilität). Hat das neue Unternehmen keine Zeitwertkon­ten, können Sie Ihr Guthaben der Deutschen Renten­ver­sicherung Bund übertragen oder es auflösen.

Un­ter­schiedlichen Interessen gerecht werden

Im Jahr 2004 sind die Deutschen durch­schnit­tlich mit 63 in Rente gegangen. Bis Ende 2011 liegt die Rege­lal­ters­grenze bei 65 Jahren und sie wird sukzessive steigen, bis die ab 1964 Geborenen bis zur Vollendung des 67. Leben­s­jahres arbeiten müssen. Das gefällt kaum jemandem. Die Gothaer Ver­sicherung hat dazu eine Studie gemacht: 84 % der Ar­beit­nehmer würden demnach lieber vorher die Füße hochlegen – allerdings ohne sich finanziell einschränken zu müssen. Ein Zeitwertkonto hatten 2008 jedoch nur 18,4 % der Beschäftigten, und nur eine Minderheit wusste, dass es so etwas gibt. Während Arbeitgeber oft davon ausgehen, dass die Nachfrage danach gering ist, ergab die Umfrage anderes: Fast die Hälfte der Ar­beit­nehmer würde es sofort nutzen, weitere 35 % hätten gerne mehr darüber erfahren. Große Betriebe mit über 20 000 Mi­tar­beit­ern bieten Zeitwertkon­ten schon an, allen voran die Metall-, Elektro- und die chemische Industrie.

„Ein Zeitwertkonto bilanziert eine aufgeschobene Vergütung mit dem Ziel der Freis­tel­lung.“

Natürlich sind die An­forderun­gen an Zeitwertkon­ten aus Ar­beit­ge­ber- und Ar­beit­nehmer­sicht un­ter­schiedlich, aber es existieren Vorschläge für einen In­ter­esse­naus­gle­ich. Die Ziele für Unternehmen und Belegschaft sind letztlich ja dieselben: Arbeitsplätze und Unternehmen sollen erhalten bleiben. Die drei Haup­trei­bungspunkte bei Zeitwertkon­ten sind:

  • Fi­nanzierung: Ist es allein Sache der Ar­beit­nehmer, ihre Wertguthaben zu finanzieren, bremst das ein wenig deren Motivation, vor allem bei den älteren Mi­tar­beit­ern. Will der Arbeitgeber das Ansparver­hal­ten seiner Mitarbeiter lenken, muss er einen Anreiz schaffen. Der Ar­beit­ge­berzuschuss ist dafür ein probates Mittel. Aber Vorsicht: Wenn Sie keine jährliche Obergrenze für den Zuschuss pro Mitarbeiter festlegen, gerät womöglich die Liquidität Ihres Un­ternehmens in Gefahr.
  • Verwendung: Das Wertguthaben gehört dem Ar­beit­nehmer, keine Frage, also kann er frei entscheiden, wann er es nutzen will. In auf­tragsstarken Zeiten findet der Vorgesetzte die Entschei­dung für ein Sabbatical sicher wenig angebracht, und wenn es kriselt, hätte der Arbeitgeber es vermutlich gerne, dass Sie Ihr Wertguthaben für eine Freis­tel­lung nutzen. Ganz wichtig also, dass es eine Ent­nah­meregelung gibt.
  • Anlage: Die Sicherung z. B. bei Insolvenz und die Beschränkung für die Anlage in Aktien und Aktienfonds auf max. 20 % des Guthaben­wertes sind ohnehin vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Darüber hinaus suchen die Ar­beit­nehmer eine möglichst hohe Flexibilität bei der Anlageform, während die Arbeitgeber ihr Augenmerk auf niedrige Ver­wal­tungskosten legen.
„Zeitwertkon­ten sind kein politisches, sondern ein tarifliches Instrument.“

Nicht nur dass diese In­ter­essenkon­flikte gelöst werden müssen – auch die seit 2009 grassierende Wirtschaft­skrise setzt der Akzeptanz von Zeitwertkon­ten zu. Tatsächlich hält sich das Risiko aus Ar­beit­nehmer­sicht aber in Grenzen. Werden Sie freigestellt, profitieren Sie dank fi­nanzieller Absicherung und bestehender Sozialver­sicherung von Ihrem Guthaben. Übertragen Sie Ihr Guthaben an die Deutsche Renten­ver­sicherung Bund, ist es sogar vor einer Anrechnung auf Hartz-IV-Ansprüche sicher.

Eine perfekte Verwaltung ist nötig

Zeitwertkon­ten erfordern das Zusam­men­spiel von vier Partnern: Ar­beit­nehmer, Arbeitgeber, Treuhänder/In­sol­ven­zsicherung und Pro­duk­t­ge­ber (Bank, Ver­sicherung, Kap­i­ta­lan­lagege­sellschaft). Die Fäden zu allen vier Beteiligten hält ein fünfter in der Hand: der Verwalter. Er ist die kom­mu­nika­tive Schnittstelle und archiviert alle Daten.

„Im Fall der Ar­beit­slosigkeit bewertet die Bun­de­sagen­tur für Arbeit das ausgezahlte Guthaben nicht anders als jede Sparrücklage.“

Deshalb ist es besser, die Verwaltung nicht dem Pro­duk­t­ge­ber zu überlassen, denn wenn Sie sich von ihm trennen möchten, wird es kompliziert. Selbstverständlich können Sie die Verwaltung in Ihrem Unternehmen selbst abwickeln, aber Sie können sie natürlich auch in die Hände eines entsprechen­den Di­en­stleis­ters legen, der die nötigen Soft­ware­lizen­zen und Erfahrungen besitzt. Künftig soll es für diese Di­en­stleis­ter ein Zertifikat geben, achten Sie darauf.

Pro und kontra Zeitwertkon­ten

So schön dieses Modell ist, es hat auch seine Schat­ten­seiten, und zwar für beide Tar­if­part­ner. Das fängt schon bei der Frage an, ob Sie sich das Ansparen überhaupt leisten können. Wer körperlich schwer arbeitet, hat zwar den Vor­ruh­e­s­tand am nötigsten, kann aber in der Regel den geringsten Teil vom Lohn abzwacken und kaum Überstunden schieben. Als Arbeitgeber brauchen Sie aber gerade in diesen Beruf­s­grup­pen junge und motivierte Mitarbeiter.

„Betriebe mit hoch qual­i­fizierten Mi­tar­beit­ern sollten die Al­ter­steilzeit einer Frühverrentung vorziehen, um Kompetenzen möglichst lange im Unternehmen zu halten.“

Ein Beispiel, wie es funk­tion­ieren kann: Ein 30-jähriger Mitarbeiter mit einem Monat­seinkom­men von 3000 € brutto schreibt wöchentlich zwei Ar­beitsstun­den auf seinem Zeitwertkonto gut, sein Arbeitgeber zahlt dort jährlich 1000 € zusätzlich ein. Dieser Ar­beit­nehmer kann (einen Gehalt­strend von 2 % und eine Verzinsung des Guthabens von 4,5 % vo­raus­ge­setzt) 44 Monate vor Erreichen des Rentenal­ters bei vollem Gehalt den Ruhestand genießen. Lässt er sich nur 70 % auszahlen, darf er 60 Monate früher gehen. Oder, Variante drei, er wählt 140 Monate Al­ter­steilzeit, arbeitet davon in der ersten Hälfte 100 % und die zweite Hälfte gar nicht mehr bei jeweils 70 % seines Gehalts (50 % vom Arbeitgeber, 20 % aus dem Zeitwertkonto). Aber zögern Sie nicht zu lange mit der Eröffnung eines Zeitwertkon­tos: Mit einem Ein­stiegsalter von 55 Jahren schaffen Sie es je nach Variante nämlich nur noch 9, 13 bzw. 36 Monate früher in den Ruhestand.

„Zeitwertkon­ten ermöglichen es dem Unternehmer, in Bereichen mit einem Arbeitskräfteüberhang soziale Härten, Überalterung und De­mo­ti­va­tion zu vermeiden.“

Ein weiteres Problem der Zeitwertkon­ten kann dann entstehen, wenn ältere hoch qual­i­fizierte Ar­beit­nehmer mit ihrem Spezial­wis­sen das Unternehmen aufgrund einer Freis­tel­lung frühzeitig verlassen. Wis­senstrans­fer darf in Ihrem Unternehmen deshalb nicht nur auf dem Papier stehen, und das Know-how muss auch beim Nachwuchs ankommen – vo­raus­ge­setzt, Sie haben überhaupt genügend junge Talente. Wenn nicht, helfen Ihnen die Zeitwertkon­ten, um Ihre Mitarbeiter rechtzeitig für eine Fortbildung freizustellen.

Analysieren und planen spart Ärger

Nehmen Sie zunächst die Al­tersstruk­tur in Ihrem Unternehmen unter die Lupe und verschaffen sich einen Überblick über den Per­son­albe­darf in den nächsten 20 Jahren. Was Sie dabei her­aus­finden ist z. B., in welchen Abteilungen relativ viele junge oder relativ viele ältere Mitarbeiter beschäftigt sind. Auch wie sich die Al­tersstruk­tur in den kommenden Jahren entwickelt, wird beantwortet, in welchen Abteilungen langsam die Talente ausgehen und an welchen Standorten Sie eher junge oder eher erfahrene Mitarbeiter brauchen.

„Wie die Erfahrungen in der be­trieblichen Al­tersver­sorgung gezeigt haben, erhöht sich die Teil­nah­me­quote durch in­di­vidu­elle Beratung der Mitarbeiter.“

Mit Zeitwertkon­ten können Sie auf all das reagieren. Zeichnet sich z. B. eine Überalterung ab, bieten sie sich als Instrument des strate­gis­chen Per­sonal­man­age­ments an, über Ar­beit­ge­berzuschüsse junge Mitarbeiter zu gewinnen. Die hohen Rücklagen lassen dann eine Al­ter­steilzeit zu, wodurch das Durch­schnittsalter in Ihrem Unternehmen sinkt.

„Die Formel lautet: geset­zlicher Rahmen + Analy­seergeb­nisse + Be­trieb­svere­in­barung = langfristig funk­tion­ieren­des Zeitwertkon­ten­mod­ell zu bei­der­seit­igem Vorteil.“

Als Nächstes klären Sie mit einer Ziel­grup­pen­analyse, für welche Mitarbeiter die Einführung von Zeitwertkon­ten Sinn macht. Für die untersten Lohngruppen beispiel­sweise können Zeitwertkon­ten evtl. nur in Verbindung mit Ar­beit­ge­berzuschüssen machbar sein. Oder es kristallisieren sich Un­ternehmens­bere­iche heraus, in denen die Mitarbeiter generell sehr häufig wechseln. Dort sind Langzeitkon­ten eher un­in­ter­es­sant. Für andere Abteilungen oder Standorte dagegen kann sich her­ausstellen, dass Ihr Unternehmen per­son­al­strate­gisch aktiv werden muss, Zeitwertkon­ten sich also geradezu anbieten. Wo Sie in absehbarer Zeit dem „war for talent“ ausgesetzt sind und um Fachkräfte buhlen müssen, machen Zeitwertkon­ten den Ar­beit­splatz besonders attraktiv.

„Gute Berater sind juristisch geschult und verstehen es, die Vorgaben des Sozialge­set­zbuches für das Unternehmen auszulegen.“

Ein weiterer Schritt im Einführung­sprozess ist die Zield­e­f­i­n­i­tion: Was will Ihr Unternehmen damit erreichen? Wie sind die Auswirkun­gen auf die Al­tersstruk­tur, die Qual­i­fika­tion und den Wis­senstrans­fer? Was sich sicher auch ändert, sind Fehlzeiten und Motivation bei Ihren Mi­tar­beit­ern, aber auch der ver­wal­tung­stech­nis­che Mehraufwand und die Liquidität. Das führt zum letzten Punkt, der Kos­te­n­analyse. Einmalige (z. B. Beratung, Analyse und Einrichtung) und permanente Kosten (z. B. Verwaltung, Kap­i­ta­lan­lagekosten und Ar­beit­ge­berzuschüsse) stehen den Einspar­poten­zialen gegenüber, z. B. für Rekru­tierung, Einar­beitung, Aus­fal­lzeiten und Abfindungen.

Sorgfältige Aus­gestal­tung und Information sorgen für Akzeptanz

Damit das Modell der Zeitwertkon­ten für Mitarbeiter und Betrieb ein Erfolg wird, müssen die Zielvere­in­barun­gen sehr sorgfältig aus­gestal­tet werden. Die Vorgaben des Sozialge­set­zbuches erlauben tatsächlich einen großen Spielraum. Die Stellschrauben, an denen Sie drehen können, sind: Anspar­vari­anten (Gehalt, Überstunden, Resturlaub), Ent­nah­meop­tio­nen (Elternzeit, Sabbatical, Vor­ruh­e­s­tand), Zu­griff­sop­tio­nen (z. B. nach Kündigung oder in Krisen­zeiten), Kostenübernahme (wer trägt die Aufwen­dun­gen für das Zeitwertkonto?) sowie sonstige Regelungen (verlängern z. B. Krankheit­stage die Freis­tel­lung?). Der Augenblick der Umsetzung ist die große Stunde des Verwalters, er ist die kom­mu­nika­tive Schnittstelle. Sorgen Sie dafür, dass alle Mitarbeiter rechtzeitig, ausführlich und individuell informiert werden. Wissen erhöht die Akzeptanz, und nur wenn alle mitmachen, wird das Zeitwertkon­ten­mod­ell ein langfristiger Erfolg für beide Seiten.

Über die Autoren

Thomas Pochadt ist Ver­sicherungs­be­trieb­swirt und hat sich auf die be­triebliche Al­tersver­sorgung spezial­isiert. Er sammelte Erfahrungen u. a. bei in­ter­na­tionalen Ver­sicher­ern, In­dus­triemak­lern und einer Schweizer Privatbank. Derzeit betreut er als Prokurist und Senior Consultant der Deutschen Zeitwert GmbH Projekte bei der Sauer Finance Holding GmbH. Steffen Raab ist Geschäftsführer der Deutschen Zeitwert GmbH. Seine fachlichen Kompetenzen umfassen die Ablauf- und Auf­bauor­gan­i­sa­tion, den Vertrieb, das Marketing, die Konzepten­twick­lung und deren Umsetzung.