Professionelles Forderungsmanagement

Buch Professionelles Forderungsmanagement

Rechtliche Grundlagen und Praxis des Inkassogeschäfts

Schäffer-Poeschel,


Rezension

Das Buch Pro­fes­sionelles Forderungs­man­age­ment von Karsten Schneider steckt voller Fakten, ju­ris­tis­cher Details und Hand­lungsan­weisun­gen. Es ist nicht nur für Einsteiger in das Inkas­so­geschäft geeignet, sondern taugt auch als Nach­schlagew­erk für alle, die sich mit dem Thema au­seinan­derzuset­zen haben. Dass der Autor unter dem Strich das Outsourcing des Forderungs­man­age­ments befürwortet, ist nicht weiter ver­wun­der­lich, ist er doch selbst Geschäftsführer eines Inkas­soun­ternehmens. Trotzdem ist das Buch weit mehr als nur Werbung in eigener Sache; der Leser bekommt einen gründlichen Leitfaden für den richtigen Umgang mit Schuldnern an die Hand – und kann am Ende entscheiden, ob er das Geld selbst eintreiben oder lieber die Inkas­so­profis beauftragen will. BooksInShort empfiehlt das Buch allen Mi­tar­beit­ern im Rech­nungswe­sen und in der Kred­i­toren­buch­hal­tung sowie den Inhabern von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Take-aways

  • Durch Forderungs­man­age­ment können Sie die Risiken von Zahlungsausfällen minimieren.
  • Unternehmer sollten wann immer möglich auf Sicher­heiten bestehen.
  • Der Wert einer Immobilie, die Sie als Sicherheit akzeptiert haben, kann er­schreck­end tief sinken, wenn der Schuldner nicht kooperiert.
  • Junge Schuldner kommen häufiger in Zahlungss­chwierigkeiten als ältere.
  • Nicht jeder Kunde ist zahlung­sun­willig; manche sind vorübergehend tatsächlich nicht in der Lage zu zahlen.
  • Die Kooperation mit dem Schuldner führt häufig weiter als der Einsatz ju­ris­tis­cher Mittel.
  • Unternehmen können Forderungs­man­age­ment in Eigenregie betreiben, Teil­bere­iche auslagern oder komplett auf externe Partner setzen.
  • Ein eigenes Forderungs­man­age­ment aufzubauen kostet Zeit und Geld.
  • Eine Alternative zum Forderungs­man­age­ment ist Factoring, das Weit­er­verkaufen offener Forderungen. Doch das ist teuer.
  • Hart bleiben lohnt sich. Nachgiebigkeit spricht sich herum und wird ausgenutzt.
 

Zusammenfassung

Mit Forderungs­man­age­ment gegen Zahlungsausfälle

Fir­menin­haber wissen in aller Regel, dass sie mit ihrer Selbstständigkeit Risiken eingehen, die im Extremfall sogar in die Insolvenz führen können. Ein Grund für eine solche Entwicklung kann sein, dass Kunden zu spät oder gar nicht zahlen. Mit einem pro­fes­sionellen Forderungs­man­age­ment lassen sich Zahlungsausfälle zwar nicht ganz verhindern, aber immerhin können Sie so ihr Auftreten minimieren. Allerdings verursacht Forderungs­man­age­ment auch Kosten – die zusätzlich zum fi­nanziellen Ausfall entstehen. Darum ist es wichtig, dass Sie versuchen, mit Ihren Schuldnern gemeinsam Lösungen zu finden. Das spart Zeit und Geld.

Wie es zum Ausfall kommen kann

So un­ter­schiedlich die ver­schiede­nen Wirtschaft­szweige sind, so un­ter­schiedlich sind auch die Forderungsarten und die Möglichkeiten, sie durchzuset­zen. Oft haben die Kunden – berechtigte oder un­berechtigte – Einwände gegen die Bezahlung. Geht es beispiel­sweise um den Kauf von Waren, kann der Kunde die Bezahlung mit der Begründung zurückhalten, dass das Produkt nur un­zure­ichend funk­tion­iert. Und hat etwa ein Gärtner seine Arbeit nur teilweise erledigt, sind die Ansprüche des Kunden gesetzlich geregelt: Er kann einen Teil des Honorars einbehalten. Das gilt auch, wenn beispiel­sweise ein Handwerker den Auftrag nicht zufrieden­stel­lend ausführt. Zwar muss ihm die Möglichkeit eingeräumt werden, die Mängel nachträglich zu beseitigen, aber wenn er das wiederum nicht richtig macht, hat der Kunde das Recht, nicht den vollen Preis zu zahlen. Al­ter­na­tiven zur Mängelbe­sei­t­i­gung sind beispiel­sweise der Rücktritt vom Vertrag oder Schaden­er­satz. Kunden können auch beim Vermieter oder bei Ver­sicherun­gen Zahlungen zurückhalten, wenn sie sich schlecht behandelt fühlen.

Sicher­heiten für Unternehmer

Zwar steht Un­ternehmern immer die Möglichkeit offen, ein Mahn- und Voll­streck­ungsver­fahren anzustreben, doch das zieht sich oft in die Länge. Diese Verfahren sind deshalb nur dann sinnvoll, wenn sich die Forderung besichern lässt. Beispiel­sweise kann ein Bau­un­ternehmer eine Sicherung­shy­pothek verlangen, solange das Bauwerk noch nicht fertig ist. So wird gewährleistet, dass er für seine Arbeit und die einge­set­zten Materialien ausreichend entschädigt wird, selbst wenn der Bauherr zahlungsunfähig würde. Die Alternative: Der Kunde zahlt nach Fortschritt der Leistungen, und der Bau­un­ternehmer kann seine Arbeit abbrechen, wenn zu lange kein Geld überwiesen wurde. Geht es um bewegliche Dinge, steht Ihnen ein Pfandrecht zu, und zwar so lange, bis der Kunde bezahlt. Das gilt z. B. für ein Auto, das in Ihrer Werkstatt repariert wurde: Bis die Reparatur bezahlt ist, haben Sie das Pfandrecht daran. Pfandrechte gehören wie Ver­sicherun­gen zu den Sach­sicher­heiten. Bei Lebens- oder Renten­po­li­cen ist beispiel­sweise der Rückkaufwert auss­chlaggebend. Lagerbestände oder Guthaben auf Konten und in Wert­pa­pierde­pots oder gehören ebenfalls zu den Sach­sicher­heiten. Bei den so genannten Grundp­fan­drechten geht es neben dem Grundstück auch um die darauf gebauten Immobilien mitsamt Fenstern, Türen und Heizungen.

Sonderfall Immobilie als Sicherheit

Lebt der Schuldner in der besicherten Immobilie, müssen Sie ihm schnellstmöglich klarmachen, dass er bei einem Verkauf ausziehen muss. Können Sie den Zahlungsunfähigen davon überzeugen, sollten Sie sich gleich die notwendigen Formulare un­ter­schreiben lassen, damit Sie den Verkauf veranlassen können. Wenn die Immobilie auf diese Weise verkauft werden kann, ist das für alle Beteiligten das Beste. Kooperiert der Schuldner nicht, bleibt nur die Zwangsver­steigerung. Und die kann richtig teuer werden, ins­beson­dere wenn der zahlungsunfähige Kunde vor allen Anwesenden verkündet, niemals ausziehen zu wollen. Dann wird das Interesse an der Immobilie stark sinken, ggf. kommt es zu einem zweiten Termin. Wer dann noch anwesend ist, ist im Regelfall nur noch bereit, knapp 60 % des eigentlichen Preises zu bezahlen. Hinzu kommen Ver­fahren­skosten sowie u. U. ein Wertverlust, der daraus entsteht, dass der Bewohner das Haus nicht mehr instand hält.

„Das Forderungs­man­age­ment eines Un­ternehmens ist ein sehr sensibler und gle­ichzeitig er­fol­gsentschei­den­der Geschäftsprozess, da er unmittelbar die Liquidität beeinflusst.“

Eine weitere Möglichkeit der Sicherung ist eine Bürgschaft; sie zählt zu den Per­son­al­sicher­heiten. Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, für die offenen Rechnungen des Kunden einzustehen. Sie muss schriftlich geregelt sein. Bürge kann auch ein Bundesland oder der Staat sein. Im Regelfall ist dann von einer hohen Bonität auszugehen. Bei Banken als Bürgen sind im Zuge der vergangenen Finanzkrise Zweifel aufgekommen. Bürgt eine Pri­vat­per­son, ist Vorsicht geboten, denn auch sie kann im Lauf der Zeit in Zahlungss­chwierigkeiten kommen.

Der Umgang mit den Kunden

Lässt sich eine Forderung nicht besichern, ist es sinnvoller, wenn Sie sich mit Ihrem säumigen Kunden außerg­erichtlich einigen. Das Wichtigste dabei: Sie müssen konsequent sein. Nehmen Sie zunächst Kontakt zum Kunden auf und suchen Sie mit ihm gemeinsam nach Lösungen. Möglicher­weise hat er einfach nur vergessen, die Rechnung zu begleichen, es gab einen Zahlen­dreher bei der Überweisung oder er ist umgezogen und Ihre Mahnung hat ihn nicht erreicht. Natürlich kann es auch anders sein: Der Kunde möchte zwar zahlen, kann es aber nicht; er zieht sich zurück, schämt sich und öffnet möglicher­weise seine Post nicht mehr. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie etwas über die finanzielle Lage des Be­tr­e­f­fenden erfahren, ggf. auch an seinem Ar­beit­splatz. Versuchen Sie, mit dem Schuldner Raten­zahlun­gen zu vereinbaren. Wenn Kunden zahlen wollen, aber vorübergehend nicht dazu in der Lage sind, so kann es dafür viele Gründe: Ar­beit­slosigkeit, Eheschei­dung oder Krankheit sind nur drei von ihnen. In diesen Situationen sollten Sie sowohl Verständnis zeigen als auch an das Ve­r­ant­wor­tungs­gefühl Ihrer Schuldner appellieren. Diese Kunden werden dankbar sein, wenn Sie das Geld in Raten abzahlen dürfen. Bei Leuten, die zahlen könnten, aber nicht wollen, beißen Sie auf Granit. Diese Gruppe wird mithilfe von Rekla­ma­tio­nen immer wieder versuchen, die Rech­nungs­be­gle­ichung hinauszuzögern. Schließlich gibt es noch die Kunden, die von Anfang an wissen, dass sie nicht bezahlen können, Ihre Leistungen aber trotzdem in Anspruch nehmen. Hier handelt es sich in der Regel um Betrug, und Sie sollten alle ju­ris­tis­chen Register ziehen.

Hart bleiben zahlt sich aus

Ein Kunde, der nicht zahlt, ist kein besonders guter Kunde mehr. Sie müssen also keine Angst haben, ihn zu verlieren. Wenn Sie offene Rechnungen nicht mahnen, spricht sich das schnell herum – ins­beson­dere wenn Sie ein regionaler Anbieter sind. Und dann haben Sie bald viele schlecht zahlende Kunden. Beachten Sie auch die Statistik: Nach drei Monaten liegt die Wahrschein­lichkeit, dass eine Rechnung beglichen wird, nur noch bei 73 %. Nach sechs Monaten sinkt sie auf 57 % und nach einem Jahr liegt sie bei lediglich 25 %. Auch das Alter Ihrer Kunden kann Auskunft über deren Zahlungsfähigkeit sowie deren Zahlungswilligkeit geben: Bei Kunden unter 40 Jahren gibt es besonders häufig Zahlungsausfälle; ältere Klienten zahlen zuverlässiger.

„Die Bürgschaft ist neben der Haftung als Gesamtschuld­ner die am häufigsten verwendete Ausprägung der Per­son­al­sicher­heit in Deutschland.“

Scheitern Ihre Bemühungen, können Sie eine Klage einreichen. Ist der Kunde zahlungsunfähig, kommt es zum In­sol­ven­zver­fahren. Vorsicht: Pri­vat­per­so­nen müssen von sich aus keinen In­sol­ven­zantrag stellen, Firmen, die zahlungsunfähig werden, schon. Kommt es zum In­sol­ven­zver­fahren, sind Sie vermutlich nur einer von vielen Gläubigern. Ob Sie die komplette ausstehende Summe oder wenigstens einen Teil davon je sehen werden, ist ungewiss. Das hängt auch vom In­sol­ven­zver­wal­ter ab: Hat er un­re­al­is­tis­che Vorstel­lun­gen oder entscheidet er nicht gerne schnell, geht das zu Ihren Lasten.

Forderungs­man­age­ment selbst betreiben

Ihr Ziel muss es sein, Zahlungen konsequent einzutreiben. Denn egal wie die allgemeine wirtschaftliche Situation gerade ist, zu Zahlungsausfällen kommt er immer: Geht es den Kunden gut, kaufen sie mehr, was auch zu mehr Zahlungsausfällen führt. Und haben die Kunden kein Geld, kaufen sie zwar weniger, können aber ihre Rechnungen oft ebenfalls nicht rechtzeitig begleichen. Das gilt häufig auch für Ratenzahler: Statt 30 € im Monat können sie vielleicht nur noch 20 zurückzahlen. Dadurch verlängert sich die gesamte Laufzeit der Forderung. Wenn das viele Kunden betrifft, hat es einen Einfluss auf Ihre Liquidität. Darum sollten Sie, wenn Sie Forderungs­man­age­ment in Ihrer Firma in­stal­lieren, zunächst analysieren, welche und wie viele Rechnungen offen sind: Wie hoch sind sie? Sind sie besichert oder unbesichert? Je nachdem, welche Faktoren wie zusam­men­tr­e­f­fen, geht man von un­ter­schiedlichen Komplexitätsstufen aus.

„Forderungs­man­age­ment kostet Unternehmen viel Zeit und Geld. Zu dem eigentlichen Forderungsaus­fall summieren sich hohe Kosten, die anfallen, um eine Forderung vollständig oder teilweise zu realisieren.“

Wollen Sie das Forderungs­man­age­ment nicht auslagern, müssen Sie selbst eine entsprechende Abteilung mit der notwendigen In­fra­struk­tur und der Möglichkeit zur Archivierung aufbauen. Das bedeutet, dass sowohl Ausgaben für die Weit­er­bil­dung der Mitarbeiter als auch welche für die Technik, für Räume sowie für ein Archiv auf Sie zukommen. Zusätzlich fallen Kosten für Ar­beits­ma­te­ri­alien und für externe Ko­op­er­a­tionspart­ner wie beispiel­sweise Rechtsanwälte an, die Sie ggf. trotz der eigenen Abteilung einschalten müssen. Dazu ein Beispiel: Um ein Darlehen einzu­fordern, entstehen einer Bank über einen Zeitraum von acht Jahren Kosten von rund 3000 €: Ein Bankmi­tar­beiter schreibt Forderungs­briefe, die verschickt werden, er trifft Vere­in­barun­gen, erinnert den Schuldner an dieselben, veranlasst Gerichtsmaßnahmen usw. Das Frus­tri­erende daran: In der ganzen Zeit wird keine Zahlung verbucht.

„Wer als Gläubiger ständig Fristen ver­stre­ichen lässt, verspielt seine Glaubwürdigkeit gegenüber dem Schuldner.“

Entscheiden Sie sich für das Forderungs­man­age­ment in Eigenregie, kann es darum sinnvoll sein, bei offenen Forderungen womöglich auf einen Teilbetrag zu verzichten und einen gütlichen Vergleich mit dem säumigen Zahler zu schließen. Sonst wird es gegebe­nen­falls sehr teuer, an das Geld zu kommen. Bei einem Vergleich können Sie relativ sicher sein, dass Sie wenigstens einen Teil des Geldes bekommen. Wichtig dabei ist, lösung­sori­en­tiert vorzugehen. Kann ein Schuldner nur 50 € im Monat zahlen, wäre eine Rate von 75 € nicht zielführend. Alternativ zum Forderungs­man­age­ment im eigenen Unternehmen können Sie Teil­bere­iche auslagern. Sie können etwa mit einem Recht­san­walt kooperieren, wenn Mahnbescheide geschrieben werden müssen.

Outsourcing

Von sogenanntem Outsourcing ist die Rede, wenn Sie das gesamte Forderungs­man­age­ment an Experten auslagern. Das klingt im ersten Moment, als wäre es eine sehr teure An­gele­gen­heit, tatsächlich ist es jedoch eine kostens­parende Methode. Da Inkas­soun­ternehmen darauf spezial­isiert sind, offene Rechnungen einzutreiben, arbeiten sie deutlich effizienter, als viele Unternehmen das jemals in Eigenregie könnten. Wer glaubt, Inkas­soun­ternehmen seien unseriös, kann eines Besseren belehrt werden: Die Rechtsvorschriften für diese Unternehmen sind ziemlich streng. Ihre Arbeit wird in Deutschland beispiel­sweise durch das Rechts­di­en­stleis­tungs­ge­setz, das Bun­des­daten­schutzge­setz und das Geldwäschegesetz geregelt. Schauen Sie sich trotzdem gut an, mit wem Sie zusam­me­nar­beiten, denn Outsourcing sollte immer langfristig angelegt sein.

„Profitables Wachstum ist Vo­raus­set­zung für einen langfristi­gen Un­ternehmenser­folg und setzt eine effiziente Or­gan­i­sa­tion mit hoher Veränderungs­bere­itschaft voraus.“

Eine andere Möglichkeit: Sie verkaufen die offenen Forderungen an ein Unternehmen, das darauf spezial­isiert ist, sie einzutreiben. In diesem Fall spricht man von Factoring. Dabei geht es in erster Linie darum, die Liquidität des eigenen Un­ternehmens zu erhalten. Factoring ist für Unternehmen im Regelfall teurer als Outsourcing, denn beim Verkauf notlei­den­der Forderungen verzichten Sie auf einen Teil der offenen Rech­nungssumme. So kostet Factoring Sie etwa 10–20 % der Forderungssumme.

Über den Autor

Karsten Schneider ist Geschäftsführer der Bad Homburger Inkasso. Er hat das Kom­pe­ten­z­cen­ter für das Forderungs- und Sicher­heit­en­man­age­ment der Sparkassen-Fi­nanz­gruppe mit aufgebaut. Vorher war er bereits bei anderen Unternehmen in der Branche als Geschäftsführer tätig und hat bei einem Fac­tor­ing-Un­ternehmen gearbeitet.