Engagementpolitik

Buch Engagementpolitik

Die Entwicklung der Zivilgesellschaft als politische Aufgabe

VS Verlag,


Rezension

Es wird zum Bürg­eren­gage­ment aufgerufen, aber kaum einer geht hin – so das ehrliche, aber auch ernüchternde Fazit dieses Buches. Und trotzdem gibt es viel zu berichten: Immerhin waren die Nullerjahre ein Jahrzehnt der intensiven politischen und wis­senschaftlichen Au­seinan­der­set­zung mit dem offenbar schwierigen Thema. Ver­schieden­ste bürg­er­schaftliche Betäti­gungs­felder wurden analysiert, einiges Geld floss in die Förderung, und hier und da hat sich tatsächlich etwas geändert. Wer sich über die vielfältigen Aspekte, Formen und Hintergründe von Bürg­eren­gage­ment informieren will, wird in diesem Buch fündig. Es enthält zwei Dutzend Beiträge von Autoren, die sich entweder wis­senschaftlich oder praktisch mit Bürg­eren­gage­ment beschäftigen. Daraus ergeben sich auch die beiden Zielgruppen, denen BooksInShort das Buch empfiehlt: der einschlägigen wis­senschaftlichen Szene zur Kom­plet­tlektüre und den Praktikern der Bürg­er­beteili­gung zum selektiven Lesen der handlichen Beiträge zu Einzelthe­men.

Take-aways

  • Im Jahr 2002 legte die En­quetekom­mis­sion des Deutschen Bundestags ihren Bericht Zukunft des bürg­er­schaftlichen Engagements vor.
  • Der Bericht fand Eingang in die Programme der Bun­destagsparteien.
  • Bürg­eren­gage­ment ist freiwillig, un­ent­geltlich und gemein­wohlo­ri­en­tiert.
  • Ehrenamt und un­ent­geltliche Pflege müssen juristisch und durch Ver­sicherun­gen besser abgesichert, fi­nanzielles Engagement muss steuerlich stärker gefördert werden.
  • Wer sich engagiert, will das in der Regel am Wohnort oder in der Umgebung tun.
  • Bundes- und Lan­des­ge­set­zge­ber beschränken sich zumeist auf die finanzielle Förderung und die juristische Gestaltung von Ehrenamt und Bürg­er­beteili­gung.
  • In den Kommunen gibt es zahlreiche Kon­tak­t­stellen und Frei­willi­ge­na­gen­turen, wo sich die Bürger über mögliche Betäti­gungs­felder informieren können.
  • Ältere sind aktiver als Junge. Frauen sind eher im Sozial­bere­ich und in der Pflege engagiert, Männer eher in Politik, Repräsentation und Sport.
  • Etwa jede zweite Kommune sieht sich als di­rek­t­demokratis­che „Bürgerkommune“. Die andere Hälfte befürchtet eine Aushebelung der demokratisch gewählten Gemein­de­or­gane.
  • In der Praxis bleibt das Engagement der Bürger bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück.
 

Zusammenfassung

Bürg­er­schaftliches Engagement als Quer­schnittsauf­gabe

Der 2002 erschienene Bericht der En­quetekom­mis­sion des Deutschen Bundestags, Zukunft des bürg­er­schaftlichen Engagements, ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zu einer Bürg­erge­sellschaft in Deutschland. Die En­quetekom­mis­sion schlägt vor, die Gesellschaft und ihre In­sti­tu­tio­nen durch bürg­er­schaftliches Engagement umfassend zu reformieren. Sie spricht sich gegen ein isoliertes Ressort­denken aus, das sich auf verbesserte Rah­menbe­din­gun­gen für das Ehrenamt beschränkt. Stattdessen fordert sie ein ganzheitliches Vorgehen – eine „En­gage­ment­poli­tik“ für die Bürg­erge­sellschaft als neues Politikfeld und strate­gis­ches Leitbild.

„Gesellschaftliches Engagement gilt als ,Kitt‘ der Gesellschaft.“

Ein schneller Durchbruch wurde seitdem zwar nicht erreicht, aber Deutschland bewegt sich langsam in die gewünschte Richtung. Die Arbeit der En­quetekom­mis­sion wurde vom Bun­desnet­zw­erk Bürg­er­schaftliches Engagement (BBE, gegründet 2002) aufgenommen. Außerdem findet sie ihren Nieder­schlag in der Regierungspoli­tik und den Programmen der Bun­destagsparteien und wird auf Landes- und vor allem auf kommunaler Ebene umgesetzt. Im Frühjahr 2009 wurde von der Bun­desregierung das Nationale Forum für Engagement und Par­tizipa­tion einberufen, das kurz darauf einen ersten Zwis­chen­bericht mit über 100 Hand­lungsvorschlägen vorlegte. Auf dieser Basis beschloss die Bun­desregierung im Sommer 2009 Eckpunkte einer nationalen En­gage­mentstrate­gie. Das Nationale Forum soll – koordiniert vom BBE – die Regierung zur Weit­er­en­twick­lung der En­gage­ment­poli­tik beraten.

„Eine Politik zur Förderung des bürg­er­schaftlichen Engagements lässt sich nicht auf ein spez­i­fis­ches politisches Ressort beschränken, sondern ist eine Quer­schnittsauf­gabe.“

In den letzten Jahren wurden vor allem Erfolge bei konkreten Maßnahmen erzielt, z. B. bei Frei­willi­gen­di­en­sten oder Me­di­a­tionsver­fahren. Zahlreiche neue In­sti­tu­tio­nen fördern und ko­or­dinieren das Bürg­eren­gage­ment. Weiterhin fehlt jedoch ein „neuer Gesellschaftsver­trag“, der die Ve­r­ant­wor­tung zwischen Staat, Bürgern und Wirtschaft neu verteilt. Solange es diesen nicht gibt, werden mit Bürg­eren­gage­ment eher die Lücken gestopft, die der zunehmend un­ter­fi­nanzierte Sozialstaat aufreißt.

„Engagementförderung ist kein tech­nokratis­cher Vorgang, der sich mit stan­dar­d­isierten In­stru­menten durchführen lässt.“

Es fehlt auch eine allgemein anerkannte Definition von Bürg­eren­gage­ment. Einigkeit besteht allein darüber, dass man von Bürg­eren­gage­ment nur dann spricht, wenn Tätigkeiten freiwillig, un­ent­geltlich und tendenziell gemein­wohlo­ri­en­tiert erbracht werden.

Rechtliche Aspekte des Bürg­eren­gage­ments

Bürg­eren­gage­ment hat ver­schiedene juristische Dimensionen:

  • Engagierte Personen benötigen Schutz bei Unfällen oder eigener Fahrlässigkeit, und sie können eine – steuerfreie oder steuerbegünstigte – Aufwand­sentschädigung als Nachteilaus­gle­ich für ihre eigenen Aufwen­dun­gen erwarten.
  • Trägeror­gan­i­sa­tio­nen wollen engagierten Bürgern Anreize bieten, gegen (Haftungs-)Risiken abgesichert sein und öffentliche Zuwendungen erhalten.
  • Pri­va­trechtliche Konkur­renten von Trägeror­gan­i­sa­tio­nen erwarten faire Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen.
  • Geschädigte wollen vor Risiken geschützt werden, die im Rahmen von Bürg­eren­gage­ment entstehen, etwa wenn Ehre­namtliche fahrlässig handeln.
  • Spender möchten Steuer­vorteile durch möglichst umfassenden Spenden­abzug genießen.
„Wir haben weniger ein The­o­riede­fizit als vielmehr ein Um­set­zungs­de­fizit.“

Erst in den letzten Jahren hat man damit begonnen, die rechtlichen Belange von bürg­er­schaftlichem Engagement gesetzlich zu regeln – auch das eine Folge des Berichts der En­quetekom­mis­sion. Dieser Prozess ist bei Weitem noch nicht abgeschlossen. So wurden zwar bestimmte ehre­namtliche Tätigkeiten unter den Schutz der geset­zlichen Un­fal­lver­sicherung gestellt, aber dieser Schutz umfasst eben nicht alles – vor allem nicht die häusliche Pflege von Angehörigen. Gegen diese Un­gle­ich­be­hand­lung gibt es ver­fas­sungsrechtliche Bedenken.

„Die Strahlkraft der Bürg­erge­sellschaft als Leitlinie für eine entsprechende Regierungspoli­tik ist bislang blass geblieben.“

Für ehre­namtliche Tätigkeiten gibt es Haftpflichtver­sicherun­gen, aber deren Abschluss ist freiwillig und angesichts der Finanzlage gemeinnütziger Träger nicht sehr verbreitet. Steuerliche Anreize wurden durch die höhere Abzugsfähigkeit von Spenden und durch einen höheren Freibetrag für so genannte Übungsleit­er­pauschalen gesetzt. Unter dem Schutz des Gesetzes steht das Bürg­eren­gage­ment in der Pflege von Angehörigen. Die Pflegev­er­sicherung zahlt nach den Bes­tim­mungen des Sozialge­set­zbuchs vorrangig für ehre­namtliche Pflege und erst in zweiter Linie für pro­fes­sionelle Unterstützung und Un­ter­bringung. Pflegende, die un­ent­geltlich mindestens 14 Wochen­stun­den erbringen, sind gesetzlich unfall- und renten­ver­sichert. Die Beiträge werden von den Kommunen (Un­fal­lver­sicherung) und von der Pflegev­er­sicherung (Rente) entrichtet.

„Die verlässliche Fi­nanzierung Engagement fördernder In­fra­struk­turen auf lokaler und überlokaler Ebene ist und bleibt ein Dauer­prob­lem von En­gage­ment­poli­tik.“

Die rechtliche Regelung des Bürg­eren­gage­ments hat seit dem Jahr 2002 erhebliche Fortschritte gemacht. Angesichts der breiten gesellschaftlichen Zustimmung zur Förderung des Bürg­eren­gage­ments kann man op­ti­mistisch davon ausgehen, dass die noch bestehenden Lücken in den nächsten Jahren geschlossen werden.

Engagementförderung in den Kommunen

Kaum jemand nimmt eine weite Anreise für ein Ehrenamt auf sich. Daher findet Bürg­eren­gage­ment vor allem lokal, in den Kommunen, statt. Bund und Länder beschränken sich in der Regel darauf, den rechtlich-or­gan­isatorischen Rahmen weit­erzuen­twick­eln oder die ehre­namtliche Betätigung finanziell zu fördern. Zuschüsse gibt es überwiegend für die In­fra­struk­tur und eher selten für die Be­trieb­skosten.

„Die Umwelt, in der Bürg­eren­gage­ment stattfindet, ist keineswegs rechtsfrei.“

Auf örtlicher Ebene wurden in den letzten 15 Jahren zahlreiche Kon­tak­t­stellen und Frei­willi­ge­na­gen­turen ein­gerichtet. Großstädte finanzieren Engagement fördernde Ein­rich­tun­gen eher in externer Trägerschaft, kleine Städte und Kreise richten An­lauf­stellen zur Or­gan­i­sa­tion, Vermittlung und Vernetzung in ihren Ver­wal­tun­gen ein. Doch immer noch sehen zahlreiche Kommunen keine fi­nanziellen Spielräume zur Engagementförderung oder beurteilen diese Ein­rich­tun­gen grundsätzlich skeptisch.

„Bislang hinkt das Recht den Phänomenen des Bürg­eren­gage­ments hinterher, versteht sich allenfalls als Kul­tur­fol­ger, aber nicht als Kul­tur­vor­bere­iter.“

In etlichen Fällen hat die Förderung durch den Bund zu Konkur­ren­zsi­t­u­a­tio­nen der Träger vor Ort oder zu Mit­nah­me­ef­fek­ten bei ohnehin vorhandenen Ein­rich­tun­gen geführt. Den meisten Ein­rich­tun­gen fehlt eine nachhaltige finanzielle Perspektive über die Bundesförderung hinaus, die z. B. bei Mehrgen­er­a­tio­nenhäusern auf fünf Jahre begrenzt ist. In zahlreichen Städten droht ein Nebeneinan­der von – oft un­ter­fi­nanzierten – Ein­rich­tun­gen. Künftig müssen Engagement fördernde Ein­rich­tun­gen un­tere­inan­der stärker kooperieren und dabei Räum­lichkeiten und Ausrüstung gemeinsam nutzen.

Das Leitbild der Bürgerkommune

Zum Bürg­eren­gage­ment gehört nicht nur das Ehrenamt in Vereinen und Kirchenge­mein­den, sondern auch die Mit­gestal­tung demokratis­cher Entschei­dung­sprozesse. Die repräsentative, par­la­men­tarische Demokratie in Deutschland wurde seit Beginn der 90er Jahre um di­rek­t­demokratis­che und kooperative Elemente ergänzt, vor allem auf der kommunalen Ebene. Direkt gewählte Bürgermeister, Bürg­er­begehren und Bürg­er­entscheide gibt es inzwischen in allen Ländern. Hinzu kommen örtlich gestaltete Beteili­gungsver­fahren in Bürgerforen oder an runden Tischen, die die Entschei­dun­gen der gewählten Kom­mu­nalpoli­tiker im Stadtrat vorbereiten und ergänzen. Diese Verfahren müssen stets so gestaltet werden, dass die Bürger nicht nur einmalig teilnehmen, sondern – bevorzugt durch Er­fol­gser­leb­nisse – weit­er­ma­chen möchten. Dafür ist es besonders wichtig, dass möglichst große Teile der Bürgervorschläge in die Beschlussfas­sung des Rates einfließen, auch wenn dieser in seiner Entschei­dung autonom ist.

„Die Tendenz, Bürg­er­beteili­gung und Bürg­eren­gage­ment zu fördern, ist nicht in allen Gemeinden vorhanden, sondern es gibt auch gegenläufige En­twick­lun­gen.“

Bürg­eren­gage­ment und Bürg­er­beteili­gung gelten in Deutschland vor allem als Konzept zur Ver­wal­tungsmod­ernisierung. Das Neue Steuerungsmod­ell (NSM) – wichtigstes Re­formkonzept der 90er Jahre – beschränkte sich überwiegend auf Effektivität und Wirtschaftlichkeit des Ver­wal­tung­shan­delns, also auf die Bin­nen­mod­ernisierung. Das Leitbild der Bürgerkommune setzte bei der Kritik an dieser Selb­st­beschränkung an und ergänzte das NSM um eine Außen­per­spek­tive, die die Wünsche und Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger einbezieht und ihnen mehr Mit­spracherechte gibt.

„Im Kern geht es bei der Bürgerkommune darum, das freiwillige Engagement zu fördern und die Bürger stärker an kommunalen Pla­nung­sprozessen zu beteiligen. Damit zielt die Bürgerkommune auch auf eine Neugestal­tung des Kräftedreiecks zwischen Bürgern, Kom­mu­nalvertre­tung und Verwaltung.“

Mit der Bürgerkommune wird das Machtverhältnis zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung neu justiert. Doch warum kam – nach jahrzehn­te­langer Dominanz des alten Bürokratiemod­ells – plötzlich die Bürgerkommune in Mode? Vermutlich entscheiden auch bei dieser Reform das Engagement und die Beteiligung des Chefs über Erfolg und Misserfolg. Und die Chef­po­si­tion haben in deutschen Kommunen seit etwa zehn Jahren vom Volk gewählte Bürg­er­meis­terin­nen und Bürgermeister inne. Diese finden Bürgernähe, Bürg­er­beteili­gung und direkte Demokratie wichtig – vielleicht sogar wichtiger als die anges­tammten Entschei­dungsrechte politisch besetzter Stadträte.

„Wenn die Hand­lungsspielräume kleiner werden, dann wird Kom­mu­nalpoli­tik immer weniger bereit sein, die wenigen verbleiben­den Spielräume mit den Bürgern zu teilen.“

Angesichts dieser Entwicklung ist es überraschend, dass sich in Umfragen nur gut die Hälfte der Städte und Gemeinden als Bürgerkommune bezeichnet oder eine solche werden will. Das hat mit den Widerständen der Ver­wal­tungsmi­tar­beiter und Kom­mu­nalpoli­tiker gegen eine Ver­schiebung der Machtverhältnisse zugunsten der Bürger zu tun. Ver­wal­tungsmi­tar­beiter befürchten Per­son­al­ab­bau, und Politiker wollen ihre anges­tammten Entschei­dungsrechte nicht aufgeben. Beide Gruppen sehen sich insofern bestätigt, als die Erfolge der Bürg­er­beteili­gung – gemessen z. B. an Ef­fizien­zgewin­nen oder schnelleren Entschei­dung­sprozessen – hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. In Bürgerforen or­gan­isieren sich häufig nicht die Be­nachteiligten, sondern Menschen, die ohnehin engagiert und durch­set­zungsfähig sind. Klien­telpoli­tik und längere Pla­nung­sprozesse sind dann die Folge.

Engagement und Gesellschaft

Für Kon­ser­v­a­tive ist Bürg­eren­gage­ment eine Ergänzung zu den bestehenden politischen und gesellschaftlichen Strukturen: Vereine und Ehre­namtliche sollen den Staat entlasten. Politisch links Stehende versprechen sich vom Bürg­eren­gage­ment hingegen eine Stärkung der Demokratie. Sie wünschen sich die Bürger als Auf­tragge­ber, Mit­gestal­ter und Ko­pro­duzen­ten öffentlicher Leistungen. Die Realität bleibt jedoch häufig hinter dieser Wun­schvorstel­lung zurück.

„Die Ter­raingewinne des gesellschaftlichen Engagements sind bislang eher bescheiden geblieben. Auch wenn sich im politischen Bereich wohl niemand offen gegen bürg­er­schaftliches Engagement ausspricht, droht die struk­turelle Randständigkeit.“

Wo sich nicht alle Bevölkerungs­grup­pen gleichermaßen engagieren, müssen die Ergebnisse von Beteili­gung­sprozessen korrigiert werden – ansonsten würde die Un­gle­ich­heit weiter steigen. Bei den Bessergestell­ten beispiel­sweise ist das Engagement regelmäßig eher gering. Die vielen ehre­namtlich geleisteten Ar­beitsstun­den, die im Rahmen der Frei­willi­gen­sur­veys von 1999 und 2004 gezählt wurden, gehen zu einem großen Teil auf die häusliche Pflege von alten oder behinderten Angehörigen und auf die Mitarbeit in Sportvere­inen. Männer beteiligen sich vornehmlich bei sach­lich-tech­nis­chen Fragen oder in Gruppen, die In­ter­essen­vertre­tung betreiben. Frauen hingegen engagieren sich vor allem in der Pflege, in der Kinder­be­treu­ung und in sozialen Diensten. Überdurch­schnit­tlich aktiv sind ältere Jahrgänge, un­ter­durch­schnit­tlich beteiligt sind Jugendliche. Deren Engagement beschränkt sich selten auf einen lokalen Zusam­men­hang, sondern zielt auf überge­ord­nete Themen wie die Folgen der Glob­al­isierung oder den Klimaschutz.

Über die Autoren

Thomas Olk ist Professor für Sozialpädagogik und Sozialpoli­tik. Ansgar Klein ist Geschäftsführer des Bun­desnet­zw­erks Bürg­er­schaftliches Engagement. Birger Hartnuß ist Referent in der Leitstelle für bürg­er­schaftliches Engagement. Die drei Herausgeber konnten zahlreiche weitere Experten zur Mitarbeit an dem Buch bewegen.