Basel III und MaRisk

Buch Basel III und MaRisk

Regulatorische Vorgaben, bankinterne Verfahren, Risikomanagement

Frankfurt School,


Rezension

Es dürfte schwierig sein, eine um­fassendere Zusam­men­stel­lung der Auswirkun­gen von Basel III zu finden, als sie dieses Buch bietet. Es ist Enzyklopädie, Reflexion der neusten wis­senschaftlichen Studien, Rechtsaufklärer und Ratgeber zugleich: Wer sich eingehend in die Materie der Banken­reg­ulierung vertiefen möchte, ist damit bestens bedient. Für einen schnellen Überblick allerdings ist es kaum geeignet, und Laien werden sich in dem sperrigen Konvolut schnell einmal verheddern. Vorwissen ist also gefordert. Wer solches mitbringt, findet hier nicht nur Antworten zu allen Details, sondern wird auch her­vor­ra­gend in die in­ter­na­tionalen Zusammenhänge der Finanzmärkte eingeführt und über die Dringlichkeit der Risikobe­gren­zung informiert. BooksInShort empfiehlt dieses Buch Fi­nanz­ex­perten, Controllern und Bankern, die alle Facetten der neuen Basel-III-Au­fla­gen für die Fi­nanzin­sti­tute verstehen wollen.

Take-aways

  • Un­kon­trol­lierte Han­dels­frei­heiten und mangelnde Risikover­ant­wor­tung aufseiten der Banken sind mitver­ant­wortlich für Finanz- und Wirtschaft­skrisen.
  • Die Empfehlun­gen des Basler Ausschusses für Banke­nauf­sicht dienen in­ter­na­tional als Grundlage für die Regulierung der Fi­nanzin­sti­tute.
  • Die Kontrolle beruht auf drei Säulen: Eigenkap­i­ta­lan­forderun­gen, externe Banke­nauf­sicht und Richtlinien für die Offenlegung von In­for­ma­tio­nen.
  • Der Hauptfokus von Basel III liegt auf der Verschärfung der Min­destanforderun­gen für die Kap­i­ta­lausstat­tung.
  • Stresstests dienen dazu, Risiko­fak­toren im Bankengeschäft aufzudecken.
  • Verbriefung ist ein Hauptgrund für mangelndes Risikobe­wusst­sein der Fi­nanzin­sti­tute.
  • Risiken müssen künftig zu zwei Dritteln mit hartem Kernkapital abgesichert werden.
  • Mit Basel III muss der deutsche Mittelstand seine Eigenkap­i­tal­ba­sis erhöhen und sich dem Thema Rating öffnen, wenn er sich weiterhin über Bankdar­lehen finanzieren will.
  • Die Trans­paren­zpflicht der Banken geht weit über die Offenlegung der Eigenkap­i­tal- und Risikostruk­tur hinaus.
  • Die deutschen Min­destanforderun­gen an das Risiko­man­age­ment (MaRisk) verlangen von den Banken eine um­fassendere Prüfung und Absicherung von Liquiditätsrisiken.
 

Zusammenfassung

Wie alles begann: Basel I

Im Zuge der wirtschaftlichen Glob­al­isierung traten in den 1980er Jahren die Han­delshemm­nisse im Fi­nanzsek­tor immer deutlicher zutage. In den einzelnen In­dus­trien­atio­nen bestanden ganz un­ter­schiedliche Kon­trol­lvorschriften für Banken, und so verlagerten sich die Geschäfte dorthin, wo die Reg­ulierun­gen am zurück­hal­tend­sten waren. Als Konsequenz ve­r­ab­schiede­ten die führenden Wirtschaft­sna­tio­nen 1988 auf der Basis der Arbeit des Basler Ausschusses für Banke­nauf­sicht die als Basel I beze­ich­neten Empfehlun­gen für die Har­mon­isierung der Fi­nanz­mark­tkon­trolle. Mithilfe der Auflagen sollten die Banken ihre Risiken begrenzen, konkret: das Geschäft strenger an ihrem haftenden Eigenkap­i­tal ausrichten.

„Nach dem Grundsatz ‚same business, same risk, same regulation‘ wurde der An­wen­dungs­bere­ich der en­twick­el­ten Risikobe­gren­zungsnor­men über Investment Banks hinaus auch auf den Wert­pa­pier­han­dels­be­stand von Uni­ver­sal­banken ausgedehnt.“

Die Dynamik der Finanzmärkte in den 90er Jahren und die Krise der so genannten New Economy zu Beginn des 21. Jahrhun­derts stellten die neue Banke­nauf­sicht jedoch schnell auf die Probe. Es kam zu ständigen Pro­duk­tin­no­va­tio­nen vor allem im Bereich der derivativen Fi­nanz­transak­tio­nen. Die Auf­sichts­behörden waren mit der wirksamen Kontrolle der Risikobe­gren­zung zunehmend überfordert.

Von Basel II zu Basel III

Im Juni 2004 veröffentlichte der Basler Ausschuss eine Verschärfung der Reg­ulierun­gen. Der Ansatz von Basel II definiert drei grundle­gende Auflagen für die Banken: Min­destanforderun­gen bezüglich der Eigenkap­i­ta­lausstat­tung, Vorschriften für eine Kontrolle des Geschäfts durch externe Experten sowie Maßnahmen zur Offenlegung der Geschäfts- und Risikostruk­tur. In den Empfehlun­gen an die nationalen Regierungen wurden neben einem neuen Verfahren der Risiko­er­mit­tlung erstmals auch Regeln für die Ein­beziehung externer und interner Ratings verfasst. Nicht angerührt wurde die Min­desteigenkap­i­talquote: Sie blieb bei 8 % der Risikopo­si­tio­nen.

„Kernstück des neuen Standards ist die Erhöhung und Härtung des von Kred­itin­sti­tuten mindestens vorzuhal­tenden reg­u­la­torischen Eigenkap­i­tals.“

Die weltweite Finanz- und Wirtschaft­skrise, die im Jahr 2008 ihren Anfang nahm, ließ aber auch Basel II schon bald an seine Grenzen stoßen. In den USA war durch Geld­men­ge­nausweitung und Zinssenkun­gen nicht nur eine Im­mo­bilien­blase entstanden, in die die weltweit führenden Fi­nanzin­sti­tute verwickelt waren; die Banken betrieben auch eine Ausweitung ihres Geschäfts außerhalb der Auflagen von Basel II. Das Mittel dazu war die Technik des Verbriefens, bei dem die Banken Kredite an Pri­vat­per­so­nen in eine Zweck­ge­sellschaft übertragen konnten, ohne dafür Eigenkap­i­tal bere­it­stellen zu müssen. Der Grund für die Auslagerung: Mit den für diese Kredite an den Finanzmärkten aus­gegebe­nen Wert­pa­pieren konnten die Banken hohe Renditen erzielen.

„Mit erheblichen reg­u­la­torischen Kosten wird auch das ‚normale‘ Kreditgeschäft belastet, denn die Basler An­forderun­gen verstärken pauschal den Risikoträger – und hier liegt das Haupt­prob­lem der neuen Regulierung!“

Das Streben nach maximalen Gewinnen führte allerdings dazu, dass die Fi­nanzin­sti­tute in der Risikoprüfung sehr sorglos wurden und keine Puffer mehr für mögliche Kreditausfälle anlegten. Als die US-Im­mo­bilien­blase platzte, landete die Branche entsprechend hart. Die zunehmenden Zahlungsausfälle führten in den Fi­nanzin­sti­tuten ab 2008 zu einer Liquiditätskrise. Sie wurde zwar von den staatlichen Notenbanken überbrückt, dennoch gab es verheerende Pleiten wie die von Lehman Brothers.

„Die pauschale Erhöhung der Eigenkap­i­ta­lan­forderun­gen be­nachteiligt vor allem das deutsche Fi­nanzsys­tem, denn hier dominiert die Fi­nanzierung der mittelständisch geprägten Re­al­wirtschaft über klassische Buchkredite!“

Die Antwort auf den großen Ver­trauensver­lust der Fi­nanzbranche ist Basel III. Darin wird zwar die Min­desteigenkap­i­talquote für die Risikoab­sicherung in Höhe von 8 % wiederum nicht angetastet, doch es gibt nun strengere Regeln für die Zusam­menset­zung der Mittel. So muss das Min­desteigenkap­i­tal künftig zu 75 % aus hartem Kernkapital bestehen, das gegenüber allen Ansprüchen nachrangig ist. Als weitere Auflage müssen die Banken einen Kap­i­taler­hal­tungspuffer aufbauen, dessen Un­ter­schre­itung einen Stopp von Ausschüttungen nach sich ziehen kann. Und die Fi­nanzin­sti­tute müssen eine an­tizyk­lis­che Konjunkturrücklage anlegen, die sie in wirtschaftlich schlechten Phasen aufzehren können. Schließlich wurde mit Basel III auch eine Min­destliq­uiditätsquote definiert. Sie soll den Net­toliq­uiditätsbedarf für mindestens 30 Tage sichern.

Stresstests und externe Ratings

Um zu gewährleisten, dass die Banken ihre Risiken angemessen bewerten und ausreichend Eigenkap­i­tal zur Absicherung vorhalten, müssen sie sich spätestens mit Basel III regelmäßigen Überprüfungen, so genannten Stresstests, unterziehen. Das gilt vor allem für diejenigen Banken, die ihre Eigenkap­i­tal­ba­sis nach einem internen Rating bestimmen. Die Stresstests bestehen aus Sensitivitäts- und Szenar­io­analy­sen. Bei einer Sensitivitätsanalyse werden einzelne Risiko­fak­toren ermittelt und die Auswirkun­gen ihrer Veränderungen auf das Geschäft untersucht. Szenar­io­analy­sen dagegen betrachten die gle­ichzeit­ige Veränderung mehrerer Risikotreiber, ausgelöst durch ein Ereignis wie eine Rezession.

„Liquidität ist zwingende Vo­raus­set­zung für die Existenz von Banken und deren Er­fol­gsstreben.“

Sinnvoll sind solche Stresstest allerdings nur, wenn die Ergebnisse sofort in die Geschäftsplanung und die Risikos­trate­gie einfließen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Fi­nanzin­sti­tute angemessen auf Krisen reagieren. Eine Alternative zu den regelmäßigen Stresstests sind externe Ratings durch spezielle Agenturen wie Standard & Poor’s. Die Banken profitieren ins­beson­dere dann davon, wenn auch ihre Un­ternehmen­skun­den sich von außen beurteilen lassen. Erste Studien schätzen jedoch, dass Basel III nicht zu einer erhöhten Nachfrage nach externen Bewertungen auf Firmenseite führen wird, da sie erhebliche Kosten verursachen.

Weitere Wege zur Risikobe­gren­zung

Ein Hauptgrund für die laxe Einstellung der Banken gegenüber Risiken und damit für die Finanzkrise war die Praxis der Verbriefung, womit Kreditgeschäfte aus der eigenen Bilanz ausgelagert wurden. Bereits bei Basel II wurden Reg­ulierun­gen eingeführt, die bis Ende 2011 in der EU gesetzlich bindend waren. Zu den Neuerungen zählen u. a. strengere Risikobeurteilun­gen von Ver­briefungspo­si­tio­nen. Nach Ansicht des Basler Ausschusses sind allerdings noch weiter gehende Änderungen nötig, um Risiken aus Ver­briefun­gen effektiv zu begrenzen.

„Entschei­dend für ein angemessenes Liquiditätsrisiko­man­age­ment ist eine gesamt­bankbe­zo­gene Sicht des Liquiditätsrisikos, d. h. ein umsichtiges Verständnis des jeweiligen Geschäftsmodells und dessen Nach­haltigkeit sowie der Net­tomit­te­labflüsse, der Konzen­tra­tions-, Abruf-, An­reizrisiken, Vertriebs-, Markt-, Aus­fall­risiken.“

Ein viertes Mittel, Banken­risiken zu begrenzen, besteht darin, den Umgang mit Mark­trisiken wie Kurs- und Zinsver­lus­ten sowie Zahlungsausfällen zu verschärfen. Die Auflagen bezüglich der Ver­briefun­gen im Investment- und dem Geschäftsbanking wurden angeglichen und das Gewicht der Aus­fall­risiken bei dem für die Absicherung zu er­mit­tel­nden Eigenkap­i­tal wurde erhöht. Generell müssen die Banken künftig mehr Kapital für riskante Fi­nanzpro­dukte bere­it­stellen. In diesem Zusam­men­hang wurden auch erstmals An­forderun­gen für die op­er­a­tionalen Risiken – Verluste der Fi­nanzin­sti­tute aufgrund von Fehlern un­ternehmensin­terner Abläufe oder externer Ereignisse – definiert. In einem ersten Schritt hat der Basler Ausschuss Verfahren entwickelt, mit denen die op­er­a­tionalen Risiken genau zu bestimmen sind. Dazu zählen u. a. der Ba­sisindika­toransatz, das Stan­dard­ver­fahren oder am­bi­tion­ierte Messansätze (AMA). Der Einsatz der un­ter­schiedlichen Verfahren erfordert von den Banken mindestens, dass sie den Kriterien des „Sound Practices for the Management and Supervision of Operational Risk“-Papiers entsprechen. Obwohl die Prüfung der op­er­a­tionalen Risiken seit Anfang 2007 in Deutschland umgesetzt wird, befindet sich der Prozess noch in einer frühen En­twick­lungsphase. Ziel ist die Definition von so genannten Op­er­a­tional-Risk-Stan­dards.

Neue Eigenkap­i­talde­f­i­n­i­tio­nen

Die Ausstattung mit Eigenkap­i­tal dient grundsätzlich zwei Zielen: Erstens sollen damit Risiken begrenzt, zweitens Verluste gedeckt werden. Doch Eigenkap­i­tal ist nicht gleich Eigenkap­i­tal. Es gibt drei Abstufungen, die für den Ausgleich von Verlusten von un­ter­schiedlicher Bedeutung sind. Das Kernkapital hat in puncto Ver­lust­deck­ung die höchste Qualität. Es steht den Banken immer zur Verfügung und darf auch auf Verlangen des Gläubigers nicht zurückgezahlt werden. Ergänzungskap­i­tal dagegen steht nur für eine begrenzte Frist zur Verfügung und haftet damit, wie die noch kurzfristigeren Drittmittel, nur nachrangig. Bei Letzteren handelt es sich z. B. um Net­to­gewinne oder kurzfristige Verbindlichkeiten.

„Die neuen An­forderun­gen der MaRisk lassen sich prinzipiell als De­tail­lierun­gen und Verschärfungen bereits bestehender An­forderun­gen verstehen.“

Im Zuge von Basel III wurden die Auflagen für das haftende Eigenkap­i­tal deutlich verschärft. Zwar un­ter­schei­det der Ausschuss noch zwischen Kern- und Ergänzungskap­i­tal, auf die Drittmittel verzichtet er jedoch künftig. Zudem wird das Kernkapital noch einmal nach harten und zusätzlichen Mitteln (Hy­brid­kap­i­tal) dif­feren­ziert. Zur Absicherung von Risiken muss das Kernkapital künftig mindestens zu zwei Dritteln aus den harten Anteilen bestehen.

Basel III und die Fi­nanzierung des Mit­tel­stands

Die deutsche Wirtschaft kennt im in­ter­na­tionalen Vergleich besonders viele mittelständische Unternehmen: Rund 99,7 % der Firmen beschäftigen 10–499 Mitarbeiter bei einem Jahre­sum­satz von 1–50 Millionen Euro. Zudem zeichnet sich Deutschland durch eine damit verbundene, besondere Fi­nanzierungsstruk­tur aus. Da Mittelständler sich neben dem Gründungskap­i­tal der Eigentümer und dem Umsatz hauptsächlich über Bankdar­lehen finanzieren, spielt der Kap­i­tal­markt für sie eine un­ter­ge­ord­nete Rolle. Umso bedeutender wirken sich deshalb die Basler Vere­in­barun­gen auf den Mittelstand aus. Bereits Basel II führte dazu, dass die höheren Banke­nau­fla­gen die Kred­i­tauf­nahme für Unternehmen mit schwacher Bonität erschwerten. Basel III wird diesen Prozess weiter forcieren und dem Mittelstand zusätzliche An­forderun­gen abverlangen. Wollen die Firmen sich auch künftig über die Banken finanzieren, müssen sie sich nicht nur mit dem Thema Rating intensiv au­seinan­der­set­zen und ihre Bonität unabhängig von den Kosten prüfen lassen; sie müssen auch ihre Eigenkap­i­tal­ba­sis, vor allem in kon­junk­turell starken Phasen, ausweiten, sich al­ter­na­tiven externen Kap­i­talquellen öffnen und den Themen Finanzen und Controlling einen deutlich höheren Stellenwert beimessen.

Die Folgen von Basel III für die Banke­nauf­sicht

Das Haup­tau­gen­merk von Basel III liegt auf der Verschärfung von Eigenkap­i­tal­regeln sowie auf der Begrenzung von Risiken. An der Banke­nauf­sicht als solcher hat sich allerdings nichts geändert. Wie schon bei Basel II basiert diese weiterhin auf vier einfachen Grundsätzen, die die Eigen­ver­ant­wor­tung der Fi­nanzin­sti­tute sowie einen offenen In­for­ma­tion­saus­tausch zwischen der Prüfungsbehörde und den Banken betonen. Was die Offenlegung von Daten betrifft, wurden die Auflagen aber erhöht. In Basel II umfassten die zu veröffentlichen­den In­for­ma­tio­nen der Banken die Anwendung der Eigenkap­i­talvorschriften, die Eigenkap­i­tal­struk­tur, die Eigen­mit­te­ladäquanz und die einge­gan­genen Risiken. Mit Basel III muss darüberhinaus über alle Ver­briefun­gen, Mark­t­preis­risiken und die Kap­i­taler­hal­tungspuffer aufgeklärt werden.

Das Risiko­man­age­ment

Parallel zu Basel III verfasste die deutsche Bun­de­sanstalt für Fi­nanz­di­en­stleis­tungsauf­sicht Ende 2005 Min­destanforderun­gen an das Risiko­man­age­ment der Kred­itin­sti­tute (MaRisk). Derzeit gilt bereits die dritte Novelle, die Ende 2010 erschienen ist und in der die Auflagen weiter konkretisiert wurden. Von den Banken werden danach u. a. ein umfassendes Con­trol­lingsys­tem bezüglich ihrer Risiken, regelmäßige Risikoin­ven­turen, die Entwicklung einer zur Geschäftsstrate­gie passenden Risikos­trate­gie sowie umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität gefordert. Gemäß MaRisk ist das Liquiditätsrisiko eine der Haupt­ge­fahren für Kred­itin­sti­tute. Deshalb sind für die Banken künftig nicht nur regelmäßig spezielle Liquiditätsstresstests Pflicht; die Fi­nanzin­sti­tute müssen auch laufend ihre Liquiditätskosten und die Liquiditätsrisiko­tol­er­anz berechnen.

Über den Autor

Gerhard Hofmann, der Herausgeber dieses Buches, das Beiträge von 28 Autoren enthält, gehört zum Vorstand des Bun­desver­bands der Deutschen Volksbanken und Raif­feisen­banken. Zudem ist er Vizepräsident der European Association of Cooperative Banks sowie des European Banking Industry Committee in Brüssel. Gemeinsam mit anderen Autoren hat er 2009 bereits den Titel Basel II und MaK veröffentlicht.